Das geht aus einem Brief der EU-Kommission an das Agrar- und das Umweltministerium in Berlin hervor. Die beiden Ministerien wollen am Mittwoch über den Düngestreit beraten. In dem Brief an die beiden deutschen Ministerien wird beklagt, dass Umweltkommissar Karmenu Vella schon Mitte März gesetzliche Nachbesserungen verlangt, aber darauf immer noch keine Antwort erhalten habe.
Die volle Umsetzung der Nitrat-Richtlinie in Deutschland sei unerlässlich, "um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und die beunruhigende Wasserqualität" zu verbessern.
Kompromissvorschlag
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung für Landwirte abmildern. Die geforderten 20 Prozent Düngeabschlag sollen nach wie vor gelten, jedoch nicht schlag-, sondern betriebsbezogen.
Weiterhin sollen Betriebe, die in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, von dem 20-prozentigen Abschlag befreit werden. Darüber hinaus soll es Ausnahmen vom bislang vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und bei Zwischenfrüchten in den roten Gebieten geben.
Staatssekretäre schreiben nach Brüssel
Die Bundesregierung plant, ihr Angebot der EU-Kommission Anfang Juni vorzulegen. Das haben die Staatssekretäre des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens, in einem Schreiben an den Generaldirektor der Brüsseler Generaldirektion Umwelt, Daniel Calleja Crespo, angekündigt.
Demnach wollen die Ressorts im Ergebnis des morgigen Bund-Länder-Gesprächs ein Positionspapier mit den maßgeblichen Vorschlägen zur Änderung der Düngeverordnung erarbeiten, das die Ministerinnen Svenja Schulze und Julia Klöckner in Brüssel vorstellen werden.
Die Vorschläge sollen zudem in Form eines Eckpunktepapiers vom Kabinett verabschiedet werden. Auf diese Weise will man gegenüber der Kommission die Ernsthaftigkeit unterstreichen, das Düngerecht zu ändern und so ein Zweitverfahren gegen Deutschland und damit drohende Strafzahlungen abzuwenden.
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Klage vor dem EuGH droht
Klöckner wünscht sich mehr Flexibilität bei den EU-Vorschriften. Die EU-Kommission fordert indes klipp und klar einen "umfassenden von der Regierung genehmigten Entwurf einer Gesetzesänderung" und droht, rechtliche Schritte einzuleiten. Möglich wäre eine Klage auf Strafgelder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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