Es hatte wie eine sichere Sache geklungen. Vergangene Woche verkündete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Sprechererklärung, dass die EU-Kommission den neuesten Entwurf zur Nachschärfung der Düngeverordnung überzeugt habe. Wörtlich hieß es: „Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten.“ Nun läge es nur noch an den Ländern, der Neuregelung in der Bundesratssitzung am 3. April zuzustimmen.
Auch BMU ist skeptisch
Doch auf Nachfrage von agrarheute erweist sich die vom BMEL kommunizierte Einschätzung als überaus optimistisch. Laut dem Ressort beruht sie einzig und allein auf der mündlichen Zusage einer Vertreterin der EU-Kommission in einer Videokonferenz mit der Brüsseler Behörde.
Schon beim Bundesumweltministerium (BMU) ist man skeptischer. Ein Sprecher verwies auf die Aussagen des BMU bei der Regierungspressekonferenz vergangenen Freitag. Darin zeigte sich das Ministerium „zuversichtlich, dass die Europäische Kommission das Verfahren, wie es jetzt ist, nicht weiterführt“, sofern der Bundesrat die Düngeverordnung in der aktuellen Form beschließe. Das BMU betonte aber: „Von uns hier kann niemand für die Europäische Kommission sprechen. Es ist und bleibt die Entscheidung der EU-Kommission, am Ende darüber zu richten.“
EU-Kommission: Kein garantierter Schutz vor Klageverfahren
Die Behörde selbst lehnt jegliche Garantien ab. Gegenüber agrarheute erklärte eine Sprecherin: „Wir nehmen die Vorlage der Rechtsvorschrift zur Kenntnis und freuen uns auf eine Abstimmung am 3. April sowie eine Annahme des Textes zum Ende April“. Sie betonte aber auch: „Erst wenn das neue Gesetz in Kraft ist, wird die EU-Kommission eine Entscheidung treffen können, ob das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wird oder nicht.“ Nicht bestätigen wollte die Kommission zudem die Aussage aus der Sprechererklärung des BMEL, dass sie automatisch das Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten werde, falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasst.
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