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Nitratrichtlinie

Düngeverordnung: Klagt Brüssel erneut gegen Deutschland?

am Mittwoch, 24.07.2019 - 15:46 (Jetzt kommentieren)

Möglicherweise droht Deutschland wegen der Nitratrichtlinie eine erneute Klage der EU. Brüssel drängt auf eine schnelle Umsetzung der neuen Düngevorgaben.

Gülledüngung vor Raps

Wegen der unzureichenden Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie muss sich Deutschland wahrscheinlich der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens stellen. Das haben Brüsseler Kreise heute gegenüber Nachrichtendienst Agra-Europe bestätigt. Damit droht der Bundesrepublik eine Klage seitens der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In der Folge könnten tägliche Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe auf Berlin zukommen.

Zwar soll die Kommission die jüngst von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Nachbesserung der deutschen Düngeverordnung weitgehend akzeptiert haben. Durch die Einleitung eines Zweitverfahrens soll dem Vernehmen nach allerdings entsprechender Druck ausgeübt werden, diese Vorschläge auch schnellstmöglich umzusetzen.

Entscheidung könnte zeitnah fallen

Auf Anfrage von Agra-Europe, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, verwies die zuständige Kommissionssprecherin lediglich auf das noch laufende Verfahren. Deutsche Medien hatten derweil berichtet, dass eine Entscheidung noch heute erwartet werde.

Nach Ansicht des Agrarreferenten der Umweltorganisation Greenpeace, Martin Hofstetter, erhält Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun die „Rechnung für ihre Verzögerungspolitik“. Ihre Vorschläge zur Lösung des Problems Überdüngung sind für Hofstetter „völlig unzureichend“. Nach seinen Worten dient das derzeitige Düngerecht der „Agrarindustrie“, sei aber schlecht für das Trinkwasser und aufgrund der drohenden Strafzahlungen auch teuer für die deutschen Steuerzahler.

Ausnahmen für Ökobauern

Die Bundesregierung hatte zur Verschärfung der erst 2017 verabschiedeten Düngeverordnung unter anderem vorgeschlagen, eine Mengenobergrenze von 170 kg N je Hektar und Jahr pro Schlag vorzuschreiben. Auch eine Reduzierung der Düngung in den sogenannten roten Gebieten um 20 Prozent des Betriebsdurchschnitts soll als zusätzliche Maßnahme ergriffen werden.

Extensiv wirtschaftende Betriebe und Ökobetriebe, die durchschnittlich weniger als 160 kg N je Hektar und Jahr und davon maximal 80 kg mineralisch düngen, sollen von der vorgesehenen 20-prozentigen Unterdüngung in den roten Gebieten ausgenommen werden.

Mit Material von AgE
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