Die im letzten Monat vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesene Klage richtete sich insbesondere gegen die Ausweisung der Roten Gebiete, teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit.
Wann die Entscheidung der ersten Instanz vom Oberverwaltungsgericht Koblenz als höchstes Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz überprüft wird, sei „nicht absehbar“. Nach Informationen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau werden voraussichtlich noch sechs bis acht Monate vergehen.
Erneute gerichtliche Befassung erweckt Hoffnungen
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Berufung des Landwirts bereits ausdrücklich zugelassen.
Nach Meinung des Klägers ist es nicht rechtens, dass Landwirte hohe Auflagen begleichen müssen, weil die Roten Gebiete fehlerhaft ausgewiesen sind. Unterstützt wird der Landwirt vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dessen Präsident Michael Horper auf eine schnelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hofft. Damit die Betriebe unter den aktuellen und künftigen Vorschriften arbeiten können, ist es erforderlich, dass „Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung der Roten Gebiete geschaffen wird“, so Horper.
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