Das Gezerre um die Landesdüngeverordnung in Deutschlands Nordosten nimmt kein Ende. Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigen. Aufgrund wechselnder Zuständigkeiten und neuer Regelungen könnten die Landwirte dadurch mit mehr roten Gebieten konfrontiert sein, als ursprünglich angedacht. Damit einher gehen dann Einschränkungen fürs Düngen. Am Freitag wollen Landwirte in Schwerin gegen die Landesdüngeverordnung demonstrieren.
Der Streit um die roten Gebiete zieht sich bereits Jahre hin. Hintergrund ist der vielerorts zu hohe Nitrat-Gehalt im Grundwasser. Deswegen hat die EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie auf den Weg gebracht. Bund und Länder haben reagiert und hoffen, Strafzahlungen der EU doch noch abwenden zu können.
In Mecklenburg-Vorpommern hat die Version der Landesdüngeverordnung von 2020 den Landwirten nicht gepasst. Um es kurz zu machen: Sie haben letztes Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald geklagt. Sie haben Recht bekommen. Das Land hat dagegen Beschwerde eingelegt, das OVG hat der Beschwerde aber nicht stattgegeben. Was damit passiert, soll die nächste Instanz klären. Jetzt liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Rote Gebiete werden immer größer
Im Moment bedeutet das schwebende Verfahren, dass der der Anteil der roten Gebiete statt bei 13 Prozent im alten Entwurf bei 46 Prozent im neuen Entwurf beziehungsweise bei 77 Prozent der Landwirtschaftsfläche nach Düngeverordnung des Bundes liegen könnte.
Der Landwirtschaftsminister sieht denn auch den Schwarzen Peter bei den Landwirten: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert“, so Till Backhaus auf einer Pressekonferenz zum Thema. Aber der Minister reicht die Hand: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“
Landwirte und Land haben den Schaden
Der Streit ist für alle Seiten von Schaden: Die Bauern bangen um ihre Erträge, die Bürger um sicheres Trinkwasser und Deutschland fürchtet die Folgen. Schafft es die Bundesrepublik nämlich bis Mitte Februar, der Forderung der EU zu erfüllen, wird es teuer. Eine Strafgeldzahlung in Höhe von 861.000 Euro pro Tag steht ins Haus. Obendrein rückwirkend, so dass 1 Milliarde Euro fällig sein könnten.
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