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Rheinland-Pfalz / Schleswig-Holstein / Sachsen-Anhalt

Düngeverordnung: Neue Karten zu roten Gebieten der Bundesländer

Von 20 auf 28 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sollen die roten Gebiete in Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden.
am Dienstag, 29.11.2022 - 11:07 (Jetzt kommentieren)

In Rheinland-Pfalz werden ab 2023 die roten Gebiete von 20 auf 28 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgedehnt. Die neue Karte ist auch für Landwirte in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt online einsehbar.

Wie das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium informiert, sei die gestern (28.11.) veröffentlichte Übersicht ein flurstückspezifischer Entwurf. Vor der Beschlussfassung des Kabinetts, die noch in diesem Jahr erfolgen solle, sei die Gebietsausweisung noch nicht rechtskräftig.

Auch für die sogenannten gelben, mit Phosphat eutrophierten Gebiete liegt der Entwurf vor. Beide Karten sind im GeoBox-Viewer einsehbar.

Viele Grünlandflächen von neuer Düngeverordnung in Rheinland-Pfalz betroffen

Nach Angaben des Ministeriums werden ab 2023 voraussichtlich 28 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten zählen. Seit der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es 20 Prozent. Erstmals seien auch zahlreiche Grünlandflächen von den Bewirtschaftungsauflagen in roten Gebieten betroffen.

Die mit Phosphat belasteten Gebiete sollen ab 2023 von derzeit 20 auf etwa 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche reduziert werden.

Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz hofft auf Nachbesserungen

Staatssekretär Andy Becht betonte, dass er mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht glücklich sei, weil auch die in Rheinland-Pfalz bisher angewandte und mit Hilfe des renommierten Thünen-Instituts erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe. Die bisherige Gebietsausweisung sei deshalb gerechter und nachvollziehbarer gewesen.

Nach Maßgaben der EU werde jetzt allein das Vorsorgeprinzip verfolgt. Die Ausweisung erfolge rein nach den Nitratmesswerten der Grundwassermessstellen – unabhängig von der aktuellen Nutzung oder der tatsächlichen Grundwasserneubildung. Diese Werte seien aber nicht das Ergebnis heutiger Düngepraxis, sondern bildeten historische Einträge ab.

Becht fordert daher erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung. Betriebe, die nachweislich gewässerschonend beziehungsweise mit geringen Stickstoff-Bilanzüberschüssen wirtschaften, sollen von den Maßnahmen ausgenommen werden. Diese Forderung wurde von Rheinland-Pfalz im Bundesrat und bei der Agrarministerkonferenz unterstützt.

Karten zu roten Gebieten auch in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt veröffentlicht

Vor einigen Tagen hat das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein die Karte mit den nitratbelasteten Gebieten im digitalen Feldblockfinder veröffentlicht. Zuvor hatte Minister Werner Schwarz (CDU) bereits angekündigt, dass der Anteil roter Gebiete von 5,4 auf 9,5 Prozent ansteigen wird.

Landwirte aus Sachsen-Anhalt können die vorläufige Nitratkulisse 2023 im Geodatenportal ebenfalls einsehen. Genaue Angaben über die Veränderung gibt es aus dem Bundesland noch nicht; der Vergleich der aktuellen mit der vorläufigen Karte für 2023 lässt aber eine Zunahme erkennen.

Die Frist für die Bundesländer zur Anpassung der Landesdüngeverordnungen läuft morgen, am 30. November 2022, ab. Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland haben ihre Neuausweisungen bisher noch nicht veröffentlicht.

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