Mit den verlängerten Sperrfirsten für Festmist und Kompost sowie für die Düngung auf Grünland in nitratbelasteten Gebieten und überdies mit zusätzlichen Vorgaben für die Düngung von Hangflächen will die Bundesregierung auf das von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren reagieren.
Wie im Vorfeld des morgigen Treffens von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit Vertretern der zuständigen Länderressorts sowie der Koalitionsfraktionen bekannt wurde, soll die Sperrfrist für Festmist und Kompost in den roten Gebieten künftig bereits vom 1. November - anstatt wie bisher vorgesehen vom 1. Dezember an - bis zum 31. Januar gelten.
Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe sollen von der Verlängerung ausgenommen werden.
Außerhalb belasteter Gebiete soll die Sperrfrist um zwei Wochen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar verlängert werden.
Keine Gülle in belasteten Gebieten ab Oktober
Die Düngung von Grünland mit flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln soll in belasteten Gebieten künftig vom 1. Oktober bis zum 31. Januar verboten sein; das sind zwei Wochen mehr als bislang vorgesehen.
Zudem soll die Düngung vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt werden. Bislang sollte die Obergrenze bei 80 kg liegen.
Die von der Bundesregierung im Frühsommer vorgeschlagenen Restriktionen für die Düngung von Flächen mit mehr als 10 % Hangneigung sollen nunmehr bereits für Flächen mit einer Hangneigung ab 5 % gelten.
Zudem soll der vorgeschlagene Gewässerabstand ab 5 % Hangneigung von zwei auf drei Meter vergrößert werden. Eine von der Kommission geforderte dauerhafte Begrünung der Gewässerrandstreifen soll in den Landeswassergesetzen geregelt werden.
Düngeverordnung: Das Wichtigste im Überblick
Düngeverordnung 2020Neue Düngeverordnung: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Düngeverordnung: Diese Sperrfristen gelten jetzt auf Grünland
Schlaggenau aufzeichnen: So wird die neue Düngeverordnung kontrolliert
Klagen gegen die Düngeverordnung – bringt das was?
Düngeverordnung: EU-Kommission widerspricht Agrarministerium
Rote Gebiete: 13 Fragen und Antworten
Auch für Phospat strengere Regeln
Stärker reglementiert werden soll auch die Phosphatdüngung. In ausgewiesenen phosphatsensiblen Gebieten sollen Phosphatdüngemittel vom 1. November bis zum 31. Januar nicht aufgebracht werden dürfen.
Die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze wollen die neuen Vorschläge am 28. August in Brüssel vorstellen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.