Gemischt fallen die Reaktionen in der Politik auf die Vorschläge der Bundesregierung für Nachbesserungen an der Düngeverordnung aus. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Spiering, begrüßte die Initiative. „Wir brauchen dringend ambitionierte Maßnahmen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen“, erklärte Spiering.
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warf dem Bundeslandwirtschaftsministerium Versagen vor. Das Ressort habe Bauern und Bundestag bewusst über Monate im Unwissen über die Dringlichkeit der Probleme gelassen. Die jetzt völlig überraschend angekündigten Verschärfungen werde die Verunsicherung in der Landwirtschaft massiv vergrößern.
Nachbesserungsbedarf ist keine Überraschung
Für die Agrarsprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, ist die vorgesehene neuerliche Novelle der Düngeverordnung keine Überraschung. Dass gehandelt werde müsse, sei bereits bei der Verabschiedung des jetzigen Düngerechts klar gewesen. Tackmann sprach von einer „Klatsche“ für die Bundesregierung und die schwarz-rote Koalition. Die Zeche zahlten die Agrarbetriebe: „Statt Planungssicherheit gibt’s erneute Verunsicherung.“
Auch die FDP-Obfrau im Ernährungsausschuss, Carina Konrad, befürchtet eine erneute Verunsicherung in der Landwirtschaft. Sie warf der Bundesregierung ein übereiltes Vorgehen vor, zumal sich die Auswirkungen der letzten Düngenovelle noch nicht in Messergebnissen widerspiegelten.
Klöckner hat Verständnis für Kritik aus der Landwirtschaft
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte Verständnis für die Kritik aus den Reihen der Landwirtschaft an einer erneuten Verschärfung des Düngerechts, hält aber weitergehende Maßnahmen für unerlässlich.
Sie wisse um die Erschwernisse, die mit den vorgeschlagenen Änderungen an der Düngeverordnung verbunden seien, räumt die Ministerin heute ein. Allerdings stünden auch die Landwirte in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden vor vergleichbaren Herausforderungen. „Wir werden unsere Landwirte bei der Umsetzung begleiten und unterstützen“, versicherte Klöckner.
Aeikens schreibt einen offenen Brief
Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, verwies in einem offenen Brief darauf, dass Deutschland finanzielle Sanktionen drohten, wenn das deutsche Düngerecht nicht an die Forderungen der EU-Kommission angepasst würden. Laut Aeikens könnte ein Zwangsgeld bis zu 861.000 Euro pro Tag betragen. Das wäre der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.
Aufzeichnungspflicht soll Nährstoffvergleich ablösen
Handlungsbedarf besteht laut Klöckner einerseits im Hinblick auf die sogenannten „roten Gebiete“, in denen zusätzliche Regelungen getroffen werden müssten.
Andererseits müsse man beim Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen besser werden. „Wir haben der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren“, erläuterte Klöckner.
Die Aufzeichnungspflicht soll an die Stelle des bislang vorgeschriebenen Nährstoffvergleichs treten, die ebenso wie der Kontrollwert gestrichen werden soll. Künftig soll der errechnete Düngebedarf eines Betriebes mit den tatsächlichen Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden dürfen.
Der Zeitplan für die erneute Novelle der Düngeverordnung
Bereits Ende Februar will das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorlegen.
Dem Zeitplan zufolge, den die Bundesregierung der EU-Kommission zusammen mit ihren Änderungsvorschlägen vorgelegt hat, soll die Ressortabstimmung einschließlich der Länder- und Verbändeanhörung bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein, so dass im Herbst die Notfizierung der Novelle durch die EU-Behörde erfolgen könnte.
Nach dessen Abschluss und der notwendigen Kabinettsbefassung könnte das Bundesratsverfahren beginnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verabschiedung in der Länderkammer im Frühjahr 2020 erfolgt, so dass die neue Düngeverordnung im Mai 2020 in Kraft treten könnte.
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