Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Düngeverordnung: Rote Gebiete in NRW könnten sich verdoppeln

Rote Gebiete NRW Düngeverordnung
am Donnerstag, 17.03.2022 - 09:53 (Jetzt kommentieren)

In Nordrhein-Westfalen könnten sich die sogenannten roten Gebiete nach den vom Bund geplanten neuen Kriterien mehr als verdoppeln. Darauf hat die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) gestern Abend (16.3.) im Gespräch mit Agrarjournalisten hingewiesen.

Ursula Heinen-Esser, CDU

Mitte Februar hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bekanntlich in Abstimmung mit Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) einen neuen Vorschlag zur Abgrenzung von nährstoffbelasteten Regionen an die EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Die Gebietskulisse wurde bislang nicht veröffentlicht.

Nach den Worten von Düsseldorfs Ministerin Heinen-Esser droht den Bauern in Nordrhein-Westfalen offenbar jedoch mehr als eine Verdopplung der roten Gebiete. Seit Anfang 2022 sind in NRW 163.580 ha oder 11 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche gemäß § 13a der Düngeverordnung als nitratbelastet ausgewiesen. Der EU-Kommission ist das nicht genug.

Sie sei „stinksauer“, dass die bisher angewandte Modellierung zur Abgrenzung der belasteten Gebiete nicht länger eingesetzt werden dürfe, betonte die CDU-Politikerin. Damit gehe die Fachlichkeit verloren. Eine kluge und vorausschauende Politik sei das nicht.

Einzelbetriebliche Düngung wird nicht berücksichtigt

Besonders ärgert Heinen-Esser, dass der Bund bei der geplanten neuen Gebietsausweisung keine einzelbetrieblichen Daten berücksichtigen wolle.

Für eine Betrachtung der einzelbetrieblichen Düngesituation gebe es beim Bund keinerlei Rückhalt, konstatierte die Landesministerin in dem vom Verband Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) organisierten Online-Pressegespräch.

So sieht der Zeitplan für die neue Gebietsausweisung aus

Falls die EU-Kommission die von Lemke und Özdemir vorgeschlagenen neuen Kriterien für die Ausweisung nährstoffbelasteter Gebiete akzeptiert, will die Bundesregierung eine Neufassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung“ noch vor der Sommerpause durch den Bundesrat beschließen lassen.

Das setzt allerdings die Kooperation der Bundesländer voraus. Deren politischer Spielraum ist jedoch begrenzt, da nach wie vor ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik anhängig ist, bei dem hohe Zwangsgelder drohen.

Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesrates müssen die Länder ihr Landesdüngerecht entsprechend anpassen. Das soll im Herbst geschehen. Für die diesjährige Düngung wird die Neufassung der Gebietsausweisung somit voraussichtlich keine oder nur begrenzte Wirkung entfalten.

Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe April 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...