Vom Regen in die Traufe. So könnte man das Ergebnis für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern zusammenfassen. Es geht mal wieder um die Frage, wie Düngen und Trinkwasserschutz zusammengehen könnten. Im Entwurf der neuen Landesdüngeverordnung sind mittlerweile 46 Prozent der Landesfläche als Rote Gebiete ausgeflaggt, wie das Landwirtschaftsministeriums in Schwerin bestätigte. Ursprünglich ging es um 13 Prozent.
Gericht hatte Landesdüngeverordnung gekippt
Im Herbst vergangenen Jahres hatten Landwirte noch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald bejubelt. Sie waren gegen die erste Landesdüngeverordnung vom Dezember 2020 vorgegangen. Ihrer Auffassung nach war die Grundlage bereits fehlerhaft; die Messpunkte wären falsch ausgewählt. Das Gericht gab ihnen Recht.
Pyrrhussieg der Landwirte
Der Landwirtschaftsminister Till Backhaus von der SPD hatte das Urteil schon vor Wochen als „Pyrrhussieg“ der klagenden Landwirte bezeichnet. Und er könnte damit richtig liegen: In den neuen Überlegungen sind größere Flächen von der Kategorisierung als Rote Gebiete betroffen.
Hintergrund dessen ist, dass jetzt die zu überwachenden Gebiete, die Grundwasserkörper, weiter gefasst sind. Zeigt eine Nitrat-Messtelle in diesem größeren Gebiet einen zu hohen Nitratwert, gilt das gesamte Gebiet als belastet. Ursprünglich betraf das lediglich die Nachbarschaft einer Nitrat-Messstelle.
Mehr Rote Gebiete - mehr Landwirte von Einschränkungen betroffen
Für Landwirte bringt die Einstufung zahlreiche Einschränkungen. Zum Beispiel müssen sie den Dünger um 20 Prozent reduzieren. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Bis dahin gilt noch die alte Düngeverordnung von 2020. Für die Düngeperiode im Frühjahr ändert sich erst einmal nichts.
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