Die Landwirte müssen sich auf weitergehende Verschärfungen im Düngerecht einstellen. Man werde aller Voraussicht nach nicht umhinkommen, den vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung an der einen oder anderen Stelle nachzubessern, hieß es vergangene Woche im Bundeslandwirtschaftsministerium.
Die Bundesregierung hatte vergangene Woche den im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung erstellten Umweltbericht veröffentlicht. Nach einer einmonatigen Auslegungsfrist können Behörden und die „betroffene“ Öffentlichkeit Stellung nehmen. Bis Ende November läuft die Frist zur Stellungnahme.
Düngeverordnung: Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist im Gespräch
Zwar ist das Brüsseler Notifizierungsverfahren zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung inzwischen formal abgeschlossen. Dennoch hatte die Kommission der Bundesregierung einige kritische Nachfragen übermittelt. Einen Teil der Forderungen hat die Regierung in ihrem Antwortschreiben abschlägig beschieden.
Beispielsweise betrifft dies die Eutrophierung von Gewässern als Kriterium für die Festlegung belasteter Gebiete oder die aus Brüsseler Sicht zu langen Übergangsfristen für einige Maßnahmen wie eine Senkung der Nährstoffkontrollwerte oder die vorgesehenen Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist.
Düngeverordnung: Verschärfungen in "roten Gebieten"
Widersprochen hat die Bundesregierung zudem der Kritik an dem zu hohen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff je Hektar sowie der Forderung nach differenzierten Kontrollwerten. Hingegen ist man in Berlin offen gegenüber einer Ausweitung des Maßnahmenkatalogs in den „roten Gebieten“, die die Länder dort zusätzlich ergreifen können sollen.
Danach sollen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen ergänzt werden um
- die Einführung eines Ausbringungsverbots für phosphathaltige Düngemittel vom 15. November bis 31. Januar,
- eine Ausweitung der Mindestabstandsregelung an Gewässern auf phosphathaltige Düngemittel sowie
- eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf gut versorgten Böden.
Zudem soll die im Entwurf vorgeschriebene Einarbeitungszeit für Gülle von vier Stunden in den belasteten Gebieten auf eine Stunde verkürzt werden dürfen.
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Das ist noch unklar bei der Düngeverordnung
Über seine Antworten befinde sich das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit im „intensiven Gespräch“ mit der Kommission. Ob es bei dem bereits signalisierten Entgegenkommen bleiben wird oder die Bundesregierung noch einmal nachlegen muss, wird sich dabei zeigen.
Noch nicht abgeschlossen ist die
- Notifizierung des Entwurfs zur Änderung des Düngegesetzes. Noch bis zum 20. Oktober läuft die dreimonatige Stillhaltefrist, in der andere Mitgliedstaaten und die Kommission zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen können.
- Gleichzeitig besteht noch Klärungsbedarf innerhalb der Koalition in Sachen „Hoftorbilanz“.
Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hatte angekündigt, den Entwurf zur Düngeverordnung im Dezember der Länderkammer zuzuleiten. Nicht mehr angerührt werden soll der Kompromiss zum Bestandschutz für Güllelagerstätten in der Anlagenverordnung.
SPD will Einarbeitungsfrist von Gülle verkürzen
Laut SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier wird im Umweltbericht festgestellt, dass die Hoftorbilanz im Vergleich mit anderen Bilanzierungsformen den größten Umweltnutzen hervorbringe.
Der Umweltbericht fordere ferner, dass eine einstündige Einarbeitungsfrist von Gülle bundeseinheitlich vorgeschrieben werden müsse und nicht Sache der Länder sein sollte. Mit einer Einarbeitungsfrist von einer statt vier Stunden ließen sich nach SPD-Berechnungen etwa 20 Prozent der europäischen Reduktionsvorgaben für Ammoniak erreichen, so Priesmeier.
Quelle: Agra Europe
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