Der Bundesrat hat heute (17.12.) erwartungsgemäß zwei Verordnungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland zugestimmt. Sie regeln die neuen freiwilligen Eco-Schemes und die Konditionalität für die Direktzahlungen als Ersatz für Greening und Cross Compliance.
Dabei brachten die Länder über den Bundesrat eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf der Verordnungen ein. Diese sind für die Landwirte zum Teil positiv, zum Teil negativ.
In einer Entschließung fordern die Länder aber schnelle Nachbesserungen, vor allem für intensiv wirtschaftende Milchviehbetriebe auf Grünland. Außerdem fordern die Länder, dass Biobetriebe die Förderung aus der ersten und zweiten Säule weitgehend kombinieren können sollen. Für beide Betriebstypen bieten die Eco-Schemes nach Auffassung der Länderkammer keine ausreichenden Möglichkeiten zur Teilnahme.
Diese Änderungen hat der Bundesrat eingebracht
Positiv aus Sicht der Landwirte ist, dass sich die Länder über den Bundesrat das Recht sicherten, bei den vorgeschriebenen Pufferstreifen von 3 Metern Breite entlang von Gewässern nach unten abweichen zu dürfen. Diese Möglichkeit sieht das EU-Recht ausdrücklich vor. Die Option soll in Gebieten greifen können, in denen Agrarflächen in erheblichem Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind.
Außerdem sieht eine neue Öffnungsklausel vor, dass die Länder auf bestimmten Flächen die Öko-Regelung „Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland“ ausschließen dürfen, um regionalen Besonderheiten des Naturschutzes Rechnung zu tragen.
Aus Praktikersicht nachteilig ist, dass die 4% vorgeschriebenen nichtproduktiven Ackerflächen der Selbstbegrünung überlassen werden müssen. Eine Ansaat ist nicht erlaubt. Zur Begründung heißt es, selbstbegrünte Flächen seien für den Schutz von Flora und Fauna ungleich wirksamer als durch Ansaat begrünte Flächen.
Zahlreiche weitere Verschärfungen, die vor allem der Umweltausschuss des Bundesrates vorgeschlagen hatte, scheiterten im Plenum. So fand ein Antrag, die Pufferstreifen entlang von Gewässern von 3 auf 5 Meter auszudehnen, keine Mehrheit. Ebenso scheiterte der Versuch, die Frist zur Mindestbodenbedeckung auf Ackerland im Winter um zwei Monate zu verlängern. Nicht durchsetzen konnte sich allerdings auch ein Antrag, der eine Anhebung der Prämie für die vielfältige Fruchtfolge von 30 auf 60 Euro vorsah.
Einheitsbeträge für Eco-Schemes in Euro je Hektar
Eco-Schemes | 2023 | 2024 | 2024 | 2026 |
---|---|---|---|---|
1a) nichtproduktive Fläche auf Ackerland über den Pflichtanteil von 4 Prozent hinaus | ||||
- 5. Prozent | 1.300 | 1.300 | 1.300 | 1.300 |
- 6. Prozent | 500 | 500 | 500 | 500 |
- 7. Prozent | 300 | 300 | 300 | 300 |
1b) Blühstreifen auf nichtproduktiven Flächen nach a) | 150 | 150 | 150 | 150 |
1c) Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen | 150 | 150 | 150 | 150 |
1d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland | ||||
- 1. Prozent | 900 | 900 | 900 | 900 |
- 2-3. Prozent | 400 | 400 | 400 | 400 |
- 3-6. Prozent | 200 | 200 | 200 | 200 |
2) vielfältige Fruchtfolge mit mindestens fünf Hauptfruchtarten einschließlich 10 Prozent Leguminosen | 30 | 30 | 30 | 30 |
3) Agroforstsysteme auf Ackerland | 60 | 60 | 60 | 60 |
4) Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes | 115 | 100 | 100 | 100 |
5) extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten | 240 | 240 | 225 | 210 |
6a) Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz auf Acker- oder Dauerkulturflächen | 130 | 120 | 110 | 110 |
6b) Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz in Gras, Grünfutter und Futterleguminosen | 50 | 50 | 50 | 50 |
7) Ausgleich für bestimmte Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten | 40 | 40 | 40 | 40 |
Hohe Opportunitätskosten schmälern die Attraktivität der Öko-Regelungen
Die Höhe der Prämien für die freiwilligen Öko-Regelungen war im Vorfeld des heutigen Beschlusses vor allem vom Deutschen Bauernverband (DBV) nachdrücklich kritisiert worden. Der DBV befürchtet einen Fehlstart der Eco-Schemes. Angesichts der hohen Opportunitätskosten könnte sich ein beträchtlicher Anteil der Landwirte dafür entscheiden, auf die Fördermittel zu verzichten, weil sie teilweise viel zu niedrig angesetzt sind.
Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt, ob die jetzt vorgesehenen Maßnahmen flächendeckend aufgegriffen werden. Es sollte vermieden werden, dass es zu einer regional ungleichen Inanspruchnahme kommt, stellte die Länderkammer heute fest. Auch Gunststandorte müssten erreicht werden.
Die Bundesregierung ist hingegen zuversichtlich, dass mit den gut 1 Mrd. Euro, die jährlich für die Öko-Regelungen zur Verfügung stehen werden, auf rund 9,6 Mio. Hektar Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz ausgelöst werden. Vor allem bei der vielfältigen Fruchtfolge und der Extensivierung von Dauergrünland, aber auch beim Natura-2000-Ausgleich rechnet der Bund mit einer hohen Akzeptanz des Angebots.
Nationaler Strategieplan kann eingereicht werden
Die heute vom Bundesrat gebilligten Öko-Regelungen sind der letzte große Baustein bei der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland. Nachdem die Maßnahmen und Prämien in der zweiten Säule nun feststehen, kann die Bundesregierung den nationalen Strategieplan für Deutschland bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2021.
Die EU-Kommission nimmt sich ein halbes Jahr Zeit, um die Strategiepläne der MItgliedstaaten zu prüfen. Sollte sie beispielsweise mit den geplanten Umweltmaßnahmen nicht zufrieden sein, kann die Brüsseler Behörde Nachbesserungen einfordern.
Das bedeutet, dass die Landwirte womöglich im Sommer 2022, wenn die Anbauplanung für das neue Wirtschaftsjahr ansteht, noch keine Sicherheit über die Förderung aus der zweiten Säule haben werden. Da die nationalen Strategiepläne jährlich aufs Neue genehmigt werden müssen, bleibt das Risiko von unterjährigen Änderungen an den Förderkriterien vor allem für die Eco-Schemes für die gesamte Förderperiode bis 2027 bestehen.
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