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Aktualisiert am 24. Juni 2021, 15:15 Uhr: Stallumbauten

Enttäuschender Kompromiss: Baurecht wird nur für Sauenhalter geändert

Sauen im Deckzentrum
Johanna Michel
Johanna Michel, agrarheute
am Donnerstag, 24.06.2021 - 15:15 (1 Kommentar)

Die von der Bundesregierung geplante Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen wird sich auf die Sauenhaltung beschränken. Wann andere Tierhalter mit erleichterten Stallumbauten rechnen können, bleibt völlig unklar.

Update vom 24. Juni 2021, 15:15 Uhr: 

Heute (24.06.) ebnete der Bundestag den Weg für erleichterte Stallumbauten für Jungsauen- und Sauenhalter. Die Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen wurde erst in den letzten Tagen abgeschlossen. Es gilt nun die heute beschlossene Fassung mit dem geänderten Titel „Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung“.

Die neue Regelung erhielt nur Zustimmung von der Koalition. Es enthielten sich die AfD, die Grünen und die Linke. Die FDP stimmte gegen das Gesetz.

 

Mit der heutigen (22.06.) Sitzung des Bundestagsausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen wurde die Grundlage für Stallumbauten zur Verbesserung des Tierwohls geschaffen, über die das Parlament voraussichtlich am Mittwoch (24.06.) abstimmen wird.

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, bauliche Änderungen an allen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Zulassung vor September 2013 zu erleichtern, wird sich das Gesetz jetzt nur auf Jungsauen- und Sauenhalter beziehen.

Voraussetzung für die baulichen Änderungen in Sauenhaltungsanlagen wird sein, dass der Tierbestand nicht vergrößert wird.

Auf einen Gesetzentwurf, der die Anlagen aller Nutztierhalter betrifft, haben sich die Koalitionsfraktionen nicht einigen können. Die CDU-Politikerin Gitta Connemann bestätigte, dass – abgesehen von der Sauenhaltung – der Ausbau tierfreundlicherer Ställe nicht vorankomme und Landwirte bei den Stallumbauten weiterhin ausgebremst seien.

Nach der Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag (25.06.) kann das Gesetz voraussichtlich verkündet werden.

Sauenhalter sollen Förderprogramm nutzen

Connemann macht in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf die Hürden für Sauenhalter bei der Umsetzung von Investitionen aufmerksam: Diese müssten ihre Ställe wegen der bevorstehenden Abschaffung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum umbauen, könnten es wegen der baurechtlichen Vorschriften aber nicht.

Nun werde der Investitionsstau aufgelöst und es könnten „aus dem 300 Millionen Euro- Förderprogramm die Mittel abfließen, die wir für Umbauten bereitgestellt haben“, so Connemann. Allerdings könne das nur ein erster Schritt sein, da auch den anderen Tierhaltern die Tür geöffnet werden müsse.

Auch der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch bezeichnet den Kompromiss der Koalition als kleinen Mosaikstein. Dabei beruft er sich auf das Fehlen von Kriterien für die Nutztierhaltung aus der Borchert-Kommission, die Voraussetzung für ein verpflichtendes Tierwohllabel seien.

Bebauungsplan nicht mehr nötig

Seit der Abschaffung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich im September 2013 müssen Tierhalter einen Bebauungsplan oder einen Vorhabens- und Erschließungsplan vorlegen, wenn sie Anlagen errichten oder wesentlich verändern wollen. Für Sauenhalter sollen mit dem Gesetz die baulichen Änderungen jetzt wieder vereinfacht werden.

„Wir schaffen im Bauplanungsrecht die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans Tierwohlverbesserungen durch bauliche Änderungen zu erreichen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Jungsauen und Sauen, ohne dass es zur Vergrößerung des Tierbestands kommt“, fasst der CSU-Politiker Ulrich Lange zusammen.  

Mit Material von AgE

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