So seien die Betriebe aufgrund der umfangreichen und komplizierten Antragsstellung „stark auf Betriebs- und Steuerberater angewiesen“. Das senke die Effektivität der Hilfen. Hinzu komme, dass sich unternehmerische Entscheidungen der Vorjahre zufällig negativ auf mögliche Hilfen auswirken könnten, etwa ob man eine Maschine gekauft oder geleast habe. Für Kurreck sind solche Regelungen „völlig willkürlich und realitätsfremd“.
Kritisch sieht der Verbandspräsident die Prosperitätsgrenze, die insbesondere für Nebenerwerbslandwirte einen kompletten Ausschluss von den Hilfen bedeuten könne. Ähnliches drohe, wenn Gesellschafter juristischer Personen bereits das Rentenalter erreicht hätten und keinen Steuerbescheid mehr vorlegen könnten.
Risiko der Rückforderung
Nicht seriös kalkulierbar seien die heranzuziehenden Preisentwicklungen für die nächsten Monate. Deshalb drohe im Nachhinein „das Risiko unerwarteter Rückzahlungen“. Für nicht akzeptabel hält Kurreck schließlich die strikte Ertragseinbußengrenze von 30 %.
Unterdessen wies Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut darauf hin, „dass die Hilfen aus Steuergeldern beglichen werden“. Sie könnten daher nicht pauschal und ohne Nachweise verausgabt werden. „Der Bundesrechnungshof hat die Auszahlungen der Gelder an strenge Kriterien geknüpft“, betonte der Minister. Voraussetzung für einen Teilausgleich witterungsbedingter Schäden sei die Existenzgefährdung des Antragstellers. Anträge auf Dürrehilfen können in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Ende dieses Monats gestellt werden.
Zuvor hatte bereits der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Dr. Hermann Onko Aeikens Kritik aus Ostdeutschland an den Vergabekritierien zurückgewiesen.
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