Der Beschluss steht fest: Kanzlerin Angela Merkel und die Bundesländer haben sich gestern darauf geeinigt, ab Montag, den 2. November, das öffentliche und private Leben erneut erheblich einzuschränken.
Zur Vermeidung einer "akuten nationalen Gesundheitsnotlage" sei es nun erforderlich, durch eine "erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken." Deutschland erlebt den zweiten Lockdown. Was bedeutet das für Landwirte, ihre Familien und Betriebe?
Stall- und Feldarbeit
Das Arbeitsleben wird ab dem 2. November nicht eingeschränkt. Landwirte können weiter normal auf dem Acker, im Stall und auf ihren Höfen arbeiten. Aber auch hier gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Zudem gelten die bereits im ersten Lockdown erarbeiteten Empfehlungen.
Direktvermarktung
Hofläden, Lieferdienste und Verkaufsautomaten dürfen weiterhin betrieben werden. Es ist auf die Einhaltung der verschärften Kontaktbeschränkungen zu achten: nicht mehr als ein Kunde je 10 qm, kein Zusammentreffen von Gruppen, der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Tipps für die Umsetzung in Ihrem Hofladen oder an Ihrem Marktstand finden Sie hier.
Hofcafés und alle weiteren gastronomischen Angebote müssen schließen. Es ist jedoch erlaubt, Speisen zur Abholung zuzubereiten oder einen Lieferdienst einzurichten.
Urlaub auf dem Bauernhof
Urlaub auf dem Bauernhof ist ab Montag nicht mehr möglich. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Das trifft die Urlaubsbetriebe hart, denn sie hatten nach einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland alleine im Lockdown vom 17. März bis zum 15. Mai 2020 einen Umsatzausfall von gesamt 199,4 Mio. Euro. Pro Betrieb seien das im Durchschnitt 20.120 Euro, berichtet das Landvolk. Zwar hatten sich im Sommer viele Urlauber für einen Aufenthalt auf dem Bauernhof entschieden, anstatt ins Ausland zu reisen. Die kurzfristigen lokalen Beherbergungsverbote hatten jedoch immer wieder für Unsicherheit gesorgt.
Leben und Familie
Die Bürger sind angehalten, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Die Bundesregierung fordert dazu auf, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet.
Virologe Christian Drosten hatte zu Beginn der Woche darauf hingewiesen, dass das Corona-Virus zunehmend auch in ländlichen Räumen für Infektionsausbrüche sorgt.
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