Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wegen der Corona-Krise eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Lockerung des Arbeitsverbots erleichtert den Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. Die Regelung gilt von Anfang April bis zum 31. Oktober 2020.
"Die BA muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen", erklärt dazu das Bundeslandwirtschaftsministerium. "Die Arbeitskräfte können so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen."
Für diesen Personenkreis gilt die Freistellung
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gilt die Globalzustimmung für
- Asylbewerber, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
- Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
- die Beschäftigung von Personen mit Duldungstatus,
- Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.
Auch Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, können ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
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