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EU-Agrarrat

EU-Agrarminister suchen nach Maßnahmen zur Marktregulierung

EU-Fahnen in Brüssel
am Montag, 14.03.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Die Krise auf dem Markt für Milch und Schweinefleisch ist das große Thema auf dem EU-Agrarrat am heutigen Montag in Brüssel. Ziel ist ein neues Hilfspaket für die Erzeuger, über dessen Elemente noch verhandelt werden muss.

Beim EU-Agrarrat in Brüssel ist die Milch wieder beherrschendes Thema. Die Vorschläge der Mitgliedsstaaten gehen dabei in verschiedene Richtungen. Die niederländische Ratspräsidentschaft hat im Vorfeld schon mal die Wünsche der EU-Mitgliedstaaten zusammengetragen.

Einig sind sich die Mitgliedsländer darüber, dass die Milchmenge nicht weiter steigen darf, damit sich die Preise erholen. Umstritten sind dagegen Hilfestellungen durch die Politik, mit denen vor allem das Angebot an Milch stabilisiert werden soll. Es wird eine freiwillige Lösung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten diskutiert.

Frankreich für Mengenregulierung

Frankreich etwa drängt auf eine Mengenregulierung am EU-Milchmarkt. Der französische Landwirtschaftsminister Stephane Le Foll traf sich im Vorfeld zum EU-Agrarrat mit verschiedenen Ministern, darunter mit dem deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Die beiden vereinbarten, die großen Molkereien in Brüssel an einen runden Tisch einzuladen, die sich dann über Maßnahmen verständigen sollen, mit denen die Angebotsmenge in der EU stabilisiert werden kann. Nach Mitteilung von Le Foll sollen Anreize zur Eindämmung der Produktion aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Deutschland bevorzugt dagegen für die freiwillige Maßnahme eine nationale Finanzierung.

Schmidt und Le Foll für Anhebung der Obergrenze nationaler Beihilfen

Frankreich und Deutschland fordern jedenfalls schon mal eine Anhebung der Obergrenze für nationale Beihilfen. Bisher dürfen Landwirte 15.000 Euro über drei Jahre an staatlichen Beihilfen bekommen - zukünftig sollen es 30.000 Euro sein. Absprachen der Unternehmen über Angebotsmengen sind normalerweise ein Verstoß gegen das Europäische Kartellrecht. In Krisenzeiten kann die EU-Kommission aber nach Artikel 222 der EU-Marktordnung eine Ausnahme machen.

Zugänglich ist die EU-Kommission für eine weitere Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen in Drittländern. Dazu könnten Exportausfallbürgschaften gehören, die es in einigen EU-Mitgliedstaaten schon gibt. Vielleicht stockt die Brüsseler Behörde die Absatzförderung noch etwas auf.

Weitere Hilfen für Betriebe mit Liquiditätsschwierigkeiten sind dagegen schwierig. Die EU-Kommission argumentiert, dass aus dem 420 Millionen Euro schweren Hilfspaket für den Tierhaltungssektor vom September bisher lediglich 120 Mllionen Euro abgeflossen sind. Solange das alte Programm kaum ausgeschöpft ist, zögert die Brüsseler Behörde mit neuen Liquiditätshilfen.

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