Das Europäisches Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission haben sich gestern über den Inhalt und die Dauer der so genannten Übergangsverordnung geeinigt. Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind. Das ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), da die neuen GAP-Regeln nicht rechtzeitig zur Umsetzung im Januar 2021 vorliegen werden.
Für die Landwirte bedeutet das ein Stück mehr Planungssicherheit. Die Regeln der aktuellen GAP werden in den Jahren 2021 und 2022 ohne Unterbrechung weitergeführt, was dem von der Corona-Pandemie stark betroffenen Agrar- und Lebensmittelsektor mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit bietet.
Deutsche Abgeordnete begrüßen Entscheidung
Ulrike Müller (Freie Wähler), Mitglied im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments, kommentierte die Entscheidung: "Ich freue mich wirklich, dass die Landwirte mit der heutigen Einigung endlich Gewissheit für die kommenden zwei Jahre haben werden."
Auch die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament begrüßten die Entscheidung der Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, dem Rat der EU sowie dem Europäischen Parlament. Peter Jahr (CDU), Berichterstatter der aktuellen Verhandlungen zur neuen GAP-Reform 2021-2027, erklärte: "Frühzeitige Anpassungen der derzeit noch gültigen GAP wurden mit der heutigen Einigung verhindert. Eine Art ‚Mini-Reform‘ der GAP, bevor die eigentliche Reform in voraussichtlich zwei Jahren in Kraft treten wird, ist damit vom Tisch!"
Der heute vorläufig vereinbarte Text muss noch um die entsprechenden Zahlen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021-2017 ergänzt werden, über den noch verhandelt wird. Sobald eine Einigung über den künftigen langfristigen EU-Haushalt erzielt wird, werden sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates erneut treffen, um die Übergangsregeln der GAP für 2021-2022 vollständig abzuschließen.
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