Die Zeit läuft. Bis zum 15. Mai 2023 sollten Landwirte den Gemeinsamen Antrag oder auch Mehrfachantrag abgeben. Nur dann erhalten Betriebe anteilige Förder- und Ausgleichsleistungen aus den Töpfen der EU-Agrarpolitik.
Doch mit diesem Antragsjahr ändert sich für Landwirte vieles. So viel, dass kaum noch jemand durchblickt.
Drei Elemente, die Landwirten Geld bringen
Mit der GAP 2023 hat die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung Mikromanagement gemacht. Dabei ist die Grundstruktur noch recht einfach. Drei Elemente sind zu unterscheiden:
- Die Direktzahlung, eine flächenbezogene Einkommenssicherung für landwirtschaftliche Betriebe.
- Die freiwilligen, einjährigen Öko-Regelungen (oder auch Eco-Schemes) als Prämie für erbrachte Leistungen im Bereich Klima- und Umweltschutz. Diese müssen sich gut ergänzen mit
- den mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der zweiten Säule.
Was sie im Detail für den Geldbeutel der Landwirte bedeuten und wo die Stolpersteine liegen, klärt unser agrarheute Titelthema.
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