Bei der mit der nächsten EU-Agrarreform geplanten obligatorischen Kappung und Degression der Direktzahlungen sollen nicht nur die Lohnkosten und Abgaben auf die Prämienobergrenze angerechnet werden, sondern auch die Leistungen für die neuen Ökoregeln. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Anfang der Woche im EU-Agrarministerrat in Luxemburg vorgeschlagen.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan sprach im Anschluss an die Verhandlungen von "einem vernünftigen Gedanken", die Kosten für die sogenannten Eco-Schemes aus der Kappung herauszurechnen. Es sei keineswegs im Sinne der Europäischen Kommission, durch Kappung und Degression die Bemühungen der Mitgliedstaaten um mehr Umwelt- und Klimaschutz in der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einzuengen. Der deutsche Vorschlag wurde von Tschechien und der Slowakei unterstützt.
Rumänen wollen abgestimmte Position bis Ende Juni
Die EU-Agrarminister berieten über die künftige "Grüne Architektur" der GAP. Dazu hatte die rumänische EU-Präsidentschaft konkrete Fragen zur Konditionalität der Direktzahlungen, den Eco-Schemes und den Agrarumweltmaßnahmen vorgelegt.
Ziel des rumänischen Vorsitzes ist es nach wie vor, bis zum Ablauf ihrer Präsidentschaft Ende Juni 2019 gemeinsame Schlussfolgerungen des Rates zu den Reformvorschlägen der EU-Kommission präsentieren zu können.
Hogan zeigte sich optimistisch, dass dies gelingen könne. Die Diskussion könne nun in Arbeitsgruppen und im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) fortgeführt werden.
Konditionalität noch umstritten
Für entscheidend hält Hogan neben der Konditionalität der Ersten Säule die Einführung der Eco-Schemes. Mit diesen müssten für die Landwirte die entscheidenden Anreize gesetzt und die Agrarumweltleistungen angemessen entlohnt werden. Positiv sei, dass sich alle Delegationen für dieses Instrument ausgesprochen hätten, auch wenn die Meinungen darüber auseinandergingen, ob diese verpflichtend oder freiwillig sein sollten.
Klöckner warnt vor Umweltdumping
Derweil warnte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erneut vor einem Umweltdumping zwischen den Mitgliedstaaten und forderte feste „Leitplanken“ zur Vermeidung eines Wettbewerbs um die niedrigsten Umweltstandards.
Entscheidend sei, dass Vorschriften, die schon an anderer Stelle geregelt und ausreichend kontrolliert würden, nicht Teil der Konditionalität würden. Konkret gelte dies beispielsweise für die Anforderungen an die Tierkennzeichnung und -registrierung sowie für Regelungen im Zusammenhang mit Tierseuchen, erläuterte Klöckner.