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Gemeinsame Agrarpolitik

EU-Agrarzahlungen: Bald mehr Flexibilität wegen Corona?

Europafahne_smb
am Donnerstag, 09.04.2020 - 22:26 (Jetzt kommentieren)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die EU-Kommission wegen des Coronavirus bald einen Fall „höherer Gewalt“ ausrufen wird. Das hätte Folgen für die Direktzahlungen und im Rahmen der ländlichen Entwicklung.

In einem Schreiben an den Deutschen Bauernverband sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Dienstag, siehe gehe davon aus, dass die EU-Kommission diesen Schritt in den nächsten Tagen machen werde. Bislang ist das jedoch nicht geschehen. Bis einschließlich zum Ostermontag ist die Brüsseler Behörde noch geschlossen.

Was würde „höhere Gewalt“ bedeuten?

Sollte die EU-Kommission den Fall „höherer Gewalt“ ausrufen, können Förderanträge auf EU-Agrargelder auch noch bis zu 25 Tage nach dem Stichtag eingereicht werden, ohne dass sie automatisch Kürzungen unterworfen werden. Das gilt sowohl für Direktbeihilfen als auch für Zahlungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung bzw. für Anträge auf Zuweisung oder Erhöhung von Zahlungsansprüchen. Auch müssten Landwirte, die bei Kontrollen geforderte Belege oder andere Unterlagen nicht innerhalb der bestehenden Fristen vorlegen können, nicht zwangsläufig mit Sanktionen rechnen. Behörden könnten dann die außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie berücksichtigen. Außerdem könnten sie auf die Rückzahlung von Geldern verzichten, für die Landwirte die geforderten Leistungen wegen Corona nicht erbringen konnten.

Was müssten Landwirt dann tun?

Falls die EU-Kommission einen Fall „höherer Gewalt“ ausruft, gilt für die Empfänger von EU-Agrargeldern jedoch auch eine Verpflichtung. Sie müssen der jeweils zuständigen Behörde dann innerhalb von 15 Tagen, sobald sie dazu in der Lage sind, schriftlich nachweisen, dass sie wegen des Corona-Virus von „höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen“ betroffen sind.

Wann ist der aktuelle Stichtag für Anträge?

Stichtag für die Antragsstellung bei EU-Direktzahlungen ist normalerweise der 15. Mai. Am vergangenen Montag hatte die EU-Kommission die Frist bis zum 15. Juni verlängert. Weitere Informationen zu den Hilfen der Kommission finden Sie hier.

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