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Gemeinsame Agrarpolitik

EU-Agrarzahlungen: Fehlerquote bei der GAP sinkt auf 2,2 Prozent

am Montag, 17.10.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) prüft den EU-Haushalt jedes Jahr auf Fehlerquellen. Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik ging die Fehlerquote auf 2,2 % zurück.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat im Hinblick auf den Gemeinschaftshaushalt zum neunten Mal in Folge unter dem Strich ein positives Zeugnis ausgestellt. Die Luxemburger Rechnungsprüfer stellten am vergangenen Donnerstag fest, dass insbesondere in der Kohäsionspolitik und im Agrarbereich die geschätzte Fehlerquote bei den Zahlungen weiter zurückgegangen sei.

Bezogen auf den gesamten EU-Haushalt nahm die Fehlerquote von 4,4 Prozent (%) im Jahr 2014 auf 3,8 % im vergangenen Jahr ab, was etwa 5,5 Mrd. Euro entspricht. Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sank die Fehlerquote von 3,6 % im Jahr 2012 auf zuletzt 2,2 %. Die für die Fehlerquote angestrebte Obergrenze von 2 % wird damit im Agrarbereich nahezu erreicht, bezogen auf den gesamten EU-Haushalt jedoch weiter deutlich übertroffen. Bei den geprüften Einnahmevorgängen habe man keine Fehler gefunden, erklärte der EuRH.

  • Die Verwaltungsausgaben seien erneut der Bereich mit der niedrigsten Mängelquote gewesen.
  • Betrugsfälle stellten die Rechnungsprüfer bei 1 % der von ihnen untersuchten 1.200 Stichproben fest.

Die für den Haushalt zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Kristalina Georgieva, begrüßte die erzielten Fortschritte, mahnte aber noch weitere Verbesserungen an. Ähnlich äußerte sich auch der für Haushaltsfragen zuständige SPD-Europaabgeordnete Jens Geier.

Komplexe Vergabevorschriften

Zur Haushaltsrubrik "Natürliche Ressourcen", zu der die Agrarausgaben gehören, untersuchte der Rechnungshof dem Bericht zufolge 180 Vorgänge innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), worunter auch die Direktbeihilfen fallen, sowie 179 Vorgänge in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raums,Umwelt, Klimapolitik und Fischerei.

  • Die "Hauptrisiken für die Ordnungsmäßigkeit" bestanden laut EuRH darin, dass Direktzahlungen für nicht beihilfeberechtigte Flächen oder an nicht für diese Beihilfen infrage kommende Begünstigte geleistet wurden. Allein die zu hohe Angabe beihilfefähiger Hektare machte mehr als die Hälfte der Fehlerquote aus.
  • Weitere Quellen für Fehler sind dem Bericht zufolge die Beihilfen für marktbezogene Maßnahmen, in dem diese unberechtigterweise für Aufwendungen oder an Antragsteller gezahlt werden.

Fehlerquote bei ländlicher Entwicklung deutlich höher

Im Vergleich zu den Mängeln bei den Direktzahlungen fällt die Fehlerquote in der ländlichen Entwicklung mit 5,3 % deutlich höher aus. Wie in den Vorjahren bezog sich dabei der überwiegende Teil auf nicht flächenbezogene Maßnahmen.

Zumeist wurden die Beihilfevoraussetzungen nicht eingehalten. Der Rechnungshof nennt als Fehlerrisiko unter anderem die "oft komplexen Vorschriften, einschließlich der Vergabevorschriften".

Quelle: Agra Europe

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