Der Rat und das Europäische Parlament haben vergangene Woche eine Einigung über den EU-Haushalt 2017 erzielt. Die gesamten Verpflichtungen wurden auf 157,88 Milliarden (Mrd.) Euro und die Zahlungen auf 134,49 Mrd. Euro festgesetzt. Gegenüber dem EU-Haushalt 2016 werden die Zahlungsermächtigungen demnach um gut 6 Prozent gekürzt. Dies sei möglich gewesen, da in der Vergangenheit eingeplante Gelder nicht wie vorgesehen abgerufen würden, hieß es.
Wie von der Kommission in den vergangenen Monaten vorgeschlagen, will die EU im kommenden Jahr mehr Mittel darauf verwenden, Europa wettbewerbsfähiger und sicherer zu machen.
- Fast die Hälfte der Mittel (74,9 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen) wird 2017 zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt.
- Weitere 53,59 Mrd. Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds entfallen auf die Förderung der Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen.
Agrarhaushalt: 58,58 Mrd. Euro sind eingeplant
Für das Budgetkapitel "Nachhaltiges Wachstum - natürliche Ressourcen", also den Agrarhaushalt, sind 58,58 Mrd. Euro (-6,2 %) an Verpflichtungen vorgesehen.
Im Einzelnen beläuft sich die im Etat 2017 vorgesehene Unterstützung für die Landwirte innerhalb der ersten Säule laut Kommissionsangaben auf 42,6 Mrd. Euro. Darin sind bereits die 500 Mio. Euro an Fördermitteln für Tierhalter enthalten, die im Zuge der Milchpreiskrise im Juli angekündigt wurden. Für die Zweite Säule sind im Etat 14,4 Mrd. Euro für Verpflichtungen und 11,2 Mrd. Euro für Zahlungen vorgesehen.
Bewältigung der Flüchtlingskrise ist weiterer Schwerpunkt
Knapp 6 Mrd. Euro wurden für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen sowie zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise budgetiert. Mit der Hälfte dieser Mittel sollen Maßnahmen innerhalb der EU finanziert werden, die andere Hälfte wird für Aktivitäten außerhalb der Union zur Bewältigung der eigentlichen Ursachen der Migration eingesetzt. Insgesamt 200 Mio. Euro werden auf das neue Instrument für humanitäre Hilfe innerhalb der EU entfallen.
Die Einigung kam am letzten Tage des Vermittlungszeitraums zustande, nachdem Parlament und Rat zuvor ihre abweichenden Entwürfe vorgestellt hatten. Zur Besiegelung des Kompromisses müssen beide den Text noch förmlich annehmen. Dies soll am 29. November beziehungsweise am 1. Dezember geschehen.
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