Aus einem Schreiben das agrarheute vorliegt und auf dem 9. Juni datiert ist, geht hervor, dass die EU-Kommission der Ansicht ist, dass die Impfung gegen Ebergeruch als Alternative zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln nicht mit der EU-Ökorichtlinie vereinbar sei – weder mit der geltenden, noch mit der kommenden. Die Kommission bezieht sich dabei auf ein weiteres Schreiben von 2018, das damals bereits an alle EU-Mitgliedstaaten gegangen sei.
Hintergrund ist das allgemeine Verbot, Eingriffe am Tier vorzunehmen. Dazu zähle auch der Eingriff in den Hormonhaushalt - auch wenn es sich bei Improvac selbst um kein Hormon handelt. Die Befürworter der Improvac-Impfung argumentieren zudem, dass man diesen hormonellen Eingriff auch bei der chirurgischen Kastration habe.
Eine endgültige Klärung der Rechtslage zur Impfung gegen Ebergeruch im Ökobereich kann laut EU-Kommission nur ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen.
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