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EU-Kommission: Impfung gegen Ebergeruch im Ökobereich nicht zulässig

Eber in einem Maststall
am Montag, 22.06.2020 - 12:29 (Jetzt kommentieren)

Der Einsatz des Impfstoffs Improvac für die Immunokastration von Ebern ist im Ökolandbau nicht erlaubt. Das teilte die EU-Kommission dem Landwirtschaftsministerium in Berlin per Brief mit, wie agrarheute aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat.

Aus einem Schreiben das agrarheute vorliegt und auf dem 9. Juni datiert ist, geht hervor, dass die EU-Kommission der Ansicht ist, dass die Impfung gegen Ebergeruch als Alternative zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln nicht mit der EU-Ökorichtlinie vereinbar sei – weder mit der geltenden, noch mit der kommenden. Die Kommission bezieht sich dabei auf ein weiteres Schreiben von 2018, das damals bereits an alle EU-Mitgliedstaaten gegangen sei.

Hintergrund ist das allgemeine Verbot, Eingriffe am Tier vorzunehmen. Dazu zähle auch der Eingriff in den Hormonhaushalt - auch wenn es sich bei Improvac selbst um kein Hormon handelt. Die Befürworter der Improvac-Impfung argumentieren zudem, dass man diesen hormonellen Eingriff auch bei der chirurgischen Kastration habe.

Eine endgültige Klärung der Rechtslage zur Impfung gegen Ebergeruch im Ökobereich kann laut EU-Kommission nur ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen.

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