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Pflanzenschutzmittelrecht

EU-Kommission stoppt Österreichs Glyphosat-Verbot

Glyphosat buchstabiert auf Boden
am Mittwoch, 19.08.2020 - 12:27 (Jetzt kommentieren)

Ein nationales Glyphosat-Verbot ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar, sagt die Europäische Kommission.

Das in Österreich per Gesetz geplante totale Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln ist mit dem geltenden EU-Recht nicht vereinbar. Das hat die Europäische Kommission jetzt in einer Stellungnahme gegenüber der Regierung in Wien deutlich gemacht.

Österreich hatte seinen Gesetzentwurf im Mai 2020 bei der Brüsseler Behörde zur Notifizierung eingereicht. Das  Parlament hatte ihn im Dezember 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS beschlossen.

Die Prüfung durch die EU-Kommission fiel unmissverständlich aus. Keines der von der Regierung in Wien vorgebrachten Argumente verfing in Brüssel. Die Kommission sieht keine spezifisch österreichischen Probleme, die ein völliges Glyphosat-Verbot rechtfertigen würden.

Keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse

Zum einen verweist die Kommission darauf, dass nationale Alleingänge nicht erlaubt sind, wenn das EU-Recht einen Bereich bereits regelt. Zum anderen habe Österreich keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse glaubhaft darlegen können, die eine Anwendung des Vorsorgeprinzips rechtfertigen würden.

Alle vorgelegten wissenschaftlichen Nachweise seien bereits bei der EU-Zulassung des Wirkstoffs berücksichtigt worden, so die Kommission. Auch belege keine der Studien, dass Glyphosat ein konkretes Risiko für die menschliche Gesundheit darstelle.

Zudem verweist die Kommission darauf, dass der Prozess zur Erneuerung der Zulassung auf EU-Ebene im Dezember 2019 begonnen habe.

Auch die Tschechische Republik erhebt Einwände gegen ein Glyphosat-Verbot

Auch die Regierung der Tschechischen Republik hat bei der EU-Kommission eine negative Stellungnahme zu dem geplanten österreichischen Verbot eingereicht.

Dadurch verlängert sich die Frist für die Einreichung weiterer Stellungnahmen durch andere Mitgliedstaaten bis zum 19. November 2020. Die Regierung in Prag befürchtet durch Österreichs Alleingang Wettbewerbsverzerrungen am Binnenmarkt.

SPÖ hält an ihrem Vorhaben fest

Das ÖVP-geführte österreichische Landwirtschaftsministerium sieht sich durch die Stellungnahme der EU-Kommission in seiner Haltung bestätigt, dass ein Totalverbot von Glyphosat mit dem Unionsrecht unvereinbar sei. Der Gesetzentwurf für ein nationales Verbot war von der SPÖ eingebracht worden. Aus Sicht des Agrarressorts ist ein nationales Verbot auf dieser Basis nun aber nicht mehr möglich.

Die SPÖ will nach eigenen Angaben dennoch parteienübergreifend bei einem Runden Tisch mit Regierung, Opposition und Fachleuten ein Glyphosat-Verbot vorbereiten.

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