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EU-Agrarpolitik

EU-Kommission will Bagatellgrenze für Beihilfen anheben

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
am Freitag, 02.03.2018 - 15:16 (Jetzt kommentieren)

Die EU-Kommission will die Bagatellgrenze für nationale Beihilfen von 15.000 Euro auf 25.000 Euro pro Betrieb und Jahr anheben.

Die auch als „De-minimis-Beihilfen“ bekannten Maßnahmen dürfen von jedem Mitgliedstaat in nationaler Verantwortung ohne vorherige Genehmigung durch Brüssel an landwirtschaftliche Betriebe gewährt werden. Meist handelt es sich um kurzfristige Unterstützung in Krisenjahren. Dabei darf die Summe der nationalen De-minimis-Maßnahmen an einen Betrieb die Obergrenze nicht überschreiten.

Die Kommission will das Limit für drei Jahre erhöhen. Die Anhebung wird voraussichtlich im Sommer von der Brüsseler Behörde nach Anhörung der Mitgliedstaaten beschlossen.

Um sicherzustellen, dass es nicht zu Marktverzerrungen kommt, will die Kommission eine zusätzliche Schutzmaßnahme einführen: Ein einzelner landwirtschaftlicher Sektor soll nicht mehr als 50 % des Gesamtbetrags der nationalen De-minimis-Beihilfe erhalten.

Zentrales Register soll die Kontrolle erleichtern

Aus Brüssel kommt zudem der Vorschlag, ein zentrales Register einzurichten, das von den Mitgliedstaaten genutzt werden muss. Dadurch soll die Überwachung der Hilfen vereinfacht werden.

Die Kommission hat eine Online-Konsultation zu ihrem Vorschlag gestartet. Die Befragung ist an alle gerichtet, die mit diesem Instrument zu tun beziehungsweise es genutzt haben, darunter Behörden, Unternehmen und Organisationen sowie private Bürger. Die Konsultation läuft bis zum 16. April.

Mit der geplanten Anhebung der De-minimis-Beihilfe kommt die Kommission auch Forderungen aus Deutschland nach. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hatte die Europäische Union im vergangenen Herbst aufgefordert, die De-minimis-Beihilfen auf 30.000 Euro zu erhöhen.

Mit Material von Agra-Europe (AgE)

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