Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in der EU künftig Lebensmitteln beigemischt werden. Das hat die Europäische Kommission beschlossen. Damit dürfen in der EU nun vier Insekten zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Bereits seit 2021 sind Mehlkäfer und Wanderheuschrecke als neuartige Lebensmittel zugelassen.
Die Genehmigung gilt für die Hausgrille (Acheta domesticus) in Form eines teilweise entfetteten Pulvers. Die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) dürfen gefroren, getrocknet, pulverisiert oder pastenartig als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Die Insektenprodukte gelten als alternative Proteinquelle zu Fleisch oder Fisch. Sie dürfen unter anderem Brot, Nudeln, Chips oder Fleischzubereitungen zugesetzt werden.
Kann ich als Landwirt jetzt Insekten als Lebensmittel produzieren?

Die Zulassung der vier Insekten als Lebensmittel gilt zunächst nur für die Antragsteller. Das sind zwei Unternehmen aus den Niederlanden, eines aus Frankreich und eines aus Vietnam. Sie dürfen die Insektenbestandteile jeweils für die Dauer von fünf Jahren ab der Zulassung in der EU in Verkehr bringen. Andere Anbieter müssen sich um eine eigene Genehmigung bemühen.
Landwirte dürften daher von Insekten als Lebensmitteln nur dann profitieren, wenn sie für eine der Firmen als Vertragsproduzenten in Frage kämen. Das sind für den Mehlkäfer die SAS EAP Group, für die Wanderheuschrecke und die Hausgrille die Fair Insects BV, für das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille die Cricket One Co. Ltd und für den Getreideschimmelkäfer beziehungsweise Buffalowürmer die Ynsect NL BV.
Die EU-Kommission sieht in Insekten als Lebensmittel in der EU derzeit eine sehr kleine Marktnische.
Akzeptiert der Verbraucher Insekten im Essen?
In Umfragen reagieren europäische Verbraucher regelmäßig sehr unterschiedlich auf die Vorstellung, Mehlwürmer oder Heuschrecken zu essen, auch wenn diese in vielen außereuropäischen Ländern ein beliebter Snack sind. Die Reaktionen reichen von völliger Ablehnung aufgrund von Ekel bis hin zu Interesse an einer neuen Proteinquelle.
Die aktuellen Berichte über die Zulassung neuer Insektenarten in der EU als Lebensmittel haben in den Medien eine breite Debatte über das Thema ausgelöst. Der Discounter Aldi Nord versicherte heute (25.1.) auf Twitter, dass sich in Aldi-Produkten kein Pulver von Insekten befinde - „zum aktuellen Zeitpunkt“.
Auf welcher Rechtsgrundlage lässt die EU ein Insekt zur Ernährung zu?
Rechtsgrundlage der Zulassung ist die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel aus dem Jahr 2015, die sogenannte Novel-Food-Verordnung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidet über die Anträge der Hersteller auf der Basis wissenschaftlicher Daten über die Sicherheit der Produkte.
Fällt die Bewertung positiv aus, erlässt die EU-Kommission eine entsprechende Durchführungsverordnung. Die Mitgliedstaaten werden von der EU-Kommission zuvor konsultiert. Nach Angaben der Kommission hat Deutschland bisher in allen vier Fällen zugestimmt.
Was sagt die Wissenschaft zu Insekten im Essen?
Die EFSA prüft als zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit die Anträge der Hersteller. Diese müssen umfangreiche Daten zur Sicherheit und Qualität der Insekten als Nahrungsmittel vorlegen. Dazu gehören Untersuchungen über den ernährungsphysiologischen Wert, die toxikologischen Eigenschaften und das allergene Potenzial des Produkts.
Die EFSA erklärt in ihren Gutachten allerdings auch, dass sich ihre Bewertung der Sicherheit der Lebensmittel auf die von den Herstellern vorgelegten Analysedaten stützt.
Müssen Lebensmittel mit Insekten besonders gekennzeichnet sein?
Die Verwendung von Insekten in einem Nahrungsmittel muss nach EU-Recht in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Dabei müssen der deutsche und der lateinische Name der Insektenart angegeben werden. Außerdem muss für den Verbraucher erkennbar sein, in welcher Form die Krabbeltiere verarbeitet wurden, also zum Beispiel als Pulver.
Die EFSA geht davon aus, dass die zugelassenen Insekten zwar sicher sind, der Verzehr der Proteine möglicherweise aber eine allergische Reaktion auslösen kann. Darum muss in der Nähe der Zutatenliste ein Allergiehinweis angebracht werden.
Werden noch weitere Insekten als Nahrungsmittel zugelassen?
Derzeit prüft die EFSA acht weitere Anträge auf Marktzulassung in der EU. Die Hersteller wollen die Insekten in verschiedenen Formen vermarkten.
Welche Vorteile haben Insekten als Nahrungsmittel?
In vielen Teilen der Welt werden Insekten regelmäßig von Menschen gegessen. Sie gelten nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (FAO) als nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle. Sie verfügen vor allem über einen hohen Proteingehalt, weshalb sie als alternative Eiweißquelle zu herkömmlichen Nutztieren gelten. Mit Blick auf die wachsende Weltbevölkerung und den steigenden Bedarf an tierischem Protein sieht die FAO den Verzehr von Insekten als wichtigen Beitrag zur Ernährung im 21. Jahrhundert an.
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