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Lebensmittelrecht

EU-Parlament: Der Veggie-Burger soll auch weiter so heißen dürfen

Körnerbrötchen mit Salat, Tomate, Gurke und einem vegetarischen Patty sowie dem Vermerkt Veggie auf einem grünen Herzen
am Freitag, 23.10.2020 - 15:06 (1 Kommentar)

Nach dem Willen des Europaparlaments darf der Veggie-Burger weiter "Burger" heißen. "Sojamilch" soll es aber nicht geben.

Das EU-Parlament hat heute (23.10.) ein Verbot der Bezeichnung von pflanzlichen Ersatzprodukten als „Steak“ oder „Wurst“ abgelehnt. Auch ein Kompromiss-Entwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch. 

Das Votum über den Gesetzesvorschlag war Teil der drei Berichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Heute Abend wird das Ergebnis zur Schlussabstimmung über die GAP-Reform erwartet. Die Abgeordneten entscheiden mit ihrem Votum allerdings nur über den Standpunkt des EU-Parlaments. Die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission folgen noch. 

Bezeichnungsschutz für Milch und Käse gestärkt

Allerdings stimmten die Parlamentarier mit einer Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen für den Erhalt des Bezeichnungsschutzes von Milch und Milchprodukten. Bezeichnungen wie „Mandelmilch“ sind in der EU bereits verboten. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als „Käse“ oder „Butter“.

Der ergänzte Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch beschreibende Ausdrücke wie „à la“, „Typ“ oder „Nachahmung“ nicht zugelassen werden sollen. Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV), stellte fest, das sei nach der EuGH-Entscheidung aus 2017 ein weiterer Meilenstein, mit dem eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt werde.

Bauernverband kritisiert unlautere Trittbrettfahrerei

Landwirtschaftsverbände hatten vor der Abstimmung massiv auch für ein Verbot der Fleischbezeichnungen für Ersatzprodukte geworben. Der EU-Landwirtschaftsverband (Copa-Cogeca) erklärte in einem Tweet, dass mit der Zulassung von Fleischbezeichnungen für pflanzenbasierte Alternativen die Büchse der Pandora geöffnet werde. Er sprach von einem Schaden für Landwirte und Konsumenten, die durch die unklaren Bezeichnungen verwirrt würden.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte „ehrliche“ Produktnamen für Ersatzprodukte. Dass für die pflanzlichen Alternativen Fleisch-Benennungen gewählt würden, bezeichnete DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken Anfang Oktober als „merkwürdige Form von Trittbrettfahrerei“. „Ein Marketing, mit dem das Original erst in Verruf gebracht und dann in der Bezeichnung kopiert wird, ist unlauter“, erklärte Krüsken.

FDP hält Debatte für überflüssig

Einige EU-Parlamentarier hatten vor der Abstimmung die Diskussion über das Thema kritisiert. „Wir halten die ganze Debatte für völlig überflüssig“, sagte der FDP-EU-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sind überzeugt, dass sich der Bürger selbst ein Bild machen kann.“ Schließlich wisse der Verbraucher auch, dass man Scheuermilch nicht trinken könne, so Oetjen.

CDU: Wollen nicht den Veggie-Markt ausbremsen

Es gehe nicht darum, den Veggie-Markt auszubremsen, betonte der Vorsitzende des Agrarausschusses des Europaparlaments, Norbert Lins (CDU), vor der Abstimmung.

Er forderte jedoch Klarheit bei den Bezeichnungen. „Wir wollen die Bezeichnung „reiner“ Fleischprodukte schützen, während das Ersatzprodukt für Fleischzubereitungen das „Veggie-Label“ führen sollte.“

Häusling sieht keine Gefahr der Verbrauchertäuschung

Grünen-Europapolitiker Martin Häusling sah kein Risiko der Verwirrung für Konsumenten an den Kühlregalen. Er glaube nicht, dass es bei Veggie-Burgern und Burgern aus Fleisch zu Verwechslungen kommen könnte, so Häusling. Er befürchte eher, dass das EU-Parlament Gefahr laufe, damit in einer „zweiten Gurken-Verordnung“ zu enden. Die berühmt-berüchtigte - und mittlerweile wieder aufgehobene - Verordnung zur erlaubten Krümmung von Gurken wird von Kritikern gern als Beispiel für eine Überregulierung aus Brüssel genannt.

So ist die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland sind Fleischbezeichnungen für Pflanzenprodukte derzeit möglich. Voraussetzung dafür ist der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zufolge, dass es eine Ähnlichkeit der Produkte gibt. Diese kann durch verschiedene Kriterien wie den Verwendungszweck, Konsistenz oder auch das Mundgefühl gegeben sein.

Mit Material von dpa
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