Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese Produkte wird es nicht mehr geben:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus oxo-abbaubaren Materialien (Kunststoffe, die nach ihrer Nutzung schnell in kleine Teile zerfallen)
Plastik muss gekennzeichnet werden
Das EU-Parlament hat zudem weitere Regelungen auf den Weg gebracht. Die Mitgliedstaaten müssen 90 Prozent der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Auch sollen Produkte wie etwa Kunststofffilter, Plastikbecher und Reinigungstücher müssen verpflichtend über ihre negativen Umweltauswirkungen gekennzeichnet werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) setzt sich außerdem für einen Preisaufschlag bei Einwegbechern für Kaffee ein.
Kunststoff verschmutzt auch Agrarflächen
Die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe betrifft auch landwirtschaftliche Flächen. Einer Studie der Universität Bayreuth zufolge wurde bei der Untersuchung eines Ackers eine deutliche Kontamination mit Makro- und Mikroplastik festgestellt. 206 Makroteile pro Hektar lautete das Ergebnis der Studie.
Die Verschmutzung durch Kunststoff-Mikrofragmente (unter 5 mm) war sogar weit höher. Mindestens 150.000 Mikroteilchen verschmutzen einen Hektar Boden. Weder auf der beprobten Ackerfläche noch auf den angrenzenden Flächen sind kunststoffverunreinigte Düngemittel oder verschmutzende Anbautechniken eingesetzt worden.
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