Der Europäische Rechnungshof wird untersuchen, ob die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten wirksam zum Erreichen der Tierschutzziele der EU beigetragen haben. Bei dieser Prüfung liegt der Schwerpunkt erstmals ausschließlich auf dem Tierschutz. Die Prüfer werden die Maßnahmen bewerten, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu gewährleisten und die Tätigkeiten im Rahmen des Tierschutzes besser mit der Gemeinsamen Agrarpolitik abzustimmen.
Die Prüfer werden fünf Mitgliedstaaten besuchen: Rumänien, Polen, Frankreich, Italien und Deutschland.
Landwirtschaftliche Nutztiere im Fokus der Prüfung
Die Prüfung beschränkt sich auf landwirtschaftliche Nutztiere, die der Großteil der EU-Rechtsvorschriften betrifft. In der EU werden schätzungsweise 4,5 Milliarden Hühner, Legehennen und Puten und etwa 330 Millionen Kühe, Schweine, Ziegen und Schafe gehalten. Bei der Prüfung wird nicht nur die Haltung der Tiere in den landwirtschaftlichen Betrieben betrachtet, sondern auch Transport und Schlachtung.
1,5 Milliarden Euro für Tierschutzmaßnahmen
Für den Zeitraum 2014-2020 wurden im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums EU-Mittel in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro für "Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen" bereitgestellt. Die Maßnahmen sollen zu einem hohen Maß an Tierschutz beitragen, das über die auf EU- und auf nationaler Ebene geltenden Mindestanforderungen hinausgeht
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