Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Antragsfrist für Direktzahlungen um einen Monat verlängern. Bis zum 15. Mai haben Landwirte normalerweise Zeit, um ihre Ansprüche auf Direktzahlung anzumelden. Da Antragsteller und die Agrarverwaltung in einigen EU-Mitgliedstaaten dies nicht schaffen, verlängert die Europäische Kommission die Frist bis zum 15. Juni.
Antragsfrist schon zum 3. Mal verlängert
Das dürfe aber nicht dazu führen, dass anschließende Kontrollen und Überprüfungen durch die Behörden weniger sorgfältig erledigt werden, mahnte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Schon im dritten Jahr hintereinander wird jetzt die Frist auf Bitte einiger EU-Mitgliedstaaten hin um einen Monat verlängert.
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