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EU-Agrarförderung

EU-Staaten dürfen die Antragsfrist für Direktzahlungen verlängern

Geldscheine und Acker
am Freitag, 05.05.2017 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Bis zum 15. Mai können Landwirte normalerweise ihre Anträge auf Direktzahlung einreichen. Nun verlängert die EU-Kommission die Frist bis zum 15. Juni.

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Antragsfrist für Direktzahlungen um einen Monat verlängern. Bis zum 15. Mai haben Landwirte normalerweise Zeit, um ihre Ansprüche auf Direktzahlung anzumelden. Da Antragsteller und die Agrarverwaltung in einigen EU-Mitgliedstaaten dies nicht schaffen, verlängert die Europäische Kommission die Frist bis zum 15. Juni.

Antragsfrist schon zum 3. Mal verlängert

Das dürfe aber nicht dazu führen, dass anschließende Kontrollen und Überprüfungen durch die Behörden weniger sorgfältig erledigt werden, mahnte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Schon im dritten Jahr hintereinander wird jetzt die Frist auf Bitte einiger EU-Mitgliedstaaten hin um einen Monat verlängert.

Mit Material von aiz

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