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Handelsabkommen

EU will Übergangsfrist für den Brexit

Europafahnen
am Donnerstag, 21.12.2017 - 09:57 (Jetzt kommentieren)

Nach dem Brexit soll der Handel zwischen der EU und Großbritannien noch bis 2020 nach den Regeln des Binnenmarktes verlaufen, schlägt die EU-Kommission vor.

Wie die EU-Kommission in ihren Verhandlungsrichtlinien schreibt, bleiben damit weniger als zwei Jahre Zeit, um sich nach dem Brexit im März 2019 auf ein Handelsabkommen zu einigen. Der Grund für diese Empfehlung ist vor allem der aktuelle Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU, der 2020 endet.

Schon seit längerem gibt es in Brüssel Stimmen, die nach dem offiziellen Brexit eine Übergangsphase fordern. In diesem Zeitraum würden die Handelsbeziehungen mit Großbritannien nach den Regeln des EU-Binnenmarktes weiterlaufen. Die Kommission betont jedoch auch, dass das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase die offizielle Mitgliedschaft nicht mehr innehabe. So hätte London im EU-Rat kein Stimmrecht mehr. Auch in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union werde das Land dann nicht mehr vertreten sein.

Keine "Rosinenpickerei"

Zudem könne es für die Zeit der Übergangsphase kein „Rosinenpicken“ geben, so die Kommission. Das Vereinigte Königreich müsse sich weiter an der Zollunion und am Binnenmarkt beteiligen. Auch fänden alle bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der EU einschließlich der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anwendung.

Mit Material von Agra-Europe

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