Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von heute sind Pflanzen, die mit Hilfe neuartiger biotechnologischer Verfahren wie Genome Editing erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen zu betrachten (GVO).
Sie unterliegen daher dem strengen EU-Zulassungs- und Kennzeichnungsrecht (Urteil vom 25.7.2018 in der Rechtssache C-528/16).
Die Entscheidung geht zurück auf eine Klage französischer Bauernverbände und Gentechnikgegner gegen die französische Regierung, die vom Staatsrat in Paris dem EuGH vor zwei Jahren als Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt wurde.
Staatssekretär Aeikens: "Die Innovation wird ausgebremst"
In einem Pressestatement reagierte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Onko Aeikens, auf das Urteil. Er spricht von einem Zielkonflikt zwischen der restriktiven Handhabung und den Möglichkeiten, züchterischen Fortschritt mit begrenztem Aufwand zu erzielen. Diese Diskussion müsse jetzt auf europäischer Ebene geführt werden, betonte Aeikens vor der Presse in Berlin.
Der Staatssekretär betonte das innovative Potenzial der modernen Biotechnologie, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Witterung. „Wir brauchen verbesserte Sorten, die leichter mit Klimaveränderungen umgehen können. Die Innovation wird ausgebremst." Die Frage, wie die EU mit Importen aus Drittländern umgehe, wird laut Aeikens eine besondere Herausforderung sein.
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7 Fakten zu Genome Editing
Unnatürliche Veränderung des Erbguts
Die Confédédration paysanne und acht weitere Verbände hatten argumentiert, dass auch von den durch moderne Verfahren der Mutagenese gewonnenen Pflanzen die Gefahr erheblicher schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehe.
Bei der Mutagenese wird zwar das Erbgut lebender Arten verändert, aber es wird keine fremde Erbinformation (DNA) in den Organismus eingeführt. Die französische Regierung wollte die so erzeugten Pflanzen darum von der GVO-Richtlinie ausnehmen.
In seinem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof heute jedoch fest, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der GVO-Richtline seien, da durch die Verfahren eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung des Erbguts vorgenommen werde. Folglich würden diese Organismen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der GVO-Richtline fallen.
Richter sehen vergleichbare Gefahren
Zu der Frage, ob die GVO-Richtlinie auch auf Organismen angewendet werden soll, die mit Mutagenese-Verfahren gewonnen werden, die erst nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind, führt der Gerichtshof aus, dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten, also solchen GVO, denen fremde DNA eingesetzt wurde.
Mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese ließen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens, so die Richter. Die neuen Verfahren ermöglichten die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden.
In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Verfahren gewonnenen Organismen aus der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. Ferner würde dieser Ausschluss dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen.
Analytisch ist das Ergebnis nicht zu unterscheiden
Das Genome Editing führt an vorgegebenen Stellen im Erbgut gezielt Mutationen herbei. Die Züchter konzentrieren sich dabei auf vorteilhafte Eigenschaften. Beispiele sind mehltau-resistenter Weizen, herbizid-resistente Soja- und Weizensorten, Raps mit veränderten Fettsäuren, länger lagerfähige Kartoffeln oder leichter verdauliche Luzerne.
Angebaut und verarbeitet werden die genom-editierten Pflanzen wie konventionelle. Analytisch lassen sie sich nicht unterscheiden.
In den USA stehen zahlreiche Produkte vor der Einführung
In den USA kommen dieses Jahr erste Sojabohnen auf den Markt, die mit dem neuen Genome Editing gezüchtet sind. Europa muss sich darauf einstellen, dass in den USA weitere, mit der Genschere Crispr gezüchtete Pflanzen folgen. Denn die Methode ist relativ schnell und günstig. Wird kein artfremdes Genmaterial eingeschleust, ist die Pflanze also „transgen-frei“, dürfen die Sorten in den USA ohne weitere Auflagen angebaut und als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden.
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