Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen.
Deutschland wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Klöckner will mit der Kommission in Dialog treten
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit der Europäischen Kommission kurzfristig in einen Dialog zur Umsetzung des Urteils und der Nitrat-Richtlinie treten.
Ministerin Julia Klöckner erklärte: „Das Urteil verwundert nicht: Es bezieht sich auf eine alte, in dieser Form nicht mehr existente Düngeverordnung."
Sie räumte ein, es habe Gründe gegeben, die jetzt auch für das Urteil eine Rolle spielten, warum die Düngeverordnung verschärft worden sei. Im Grundsatz müsse gelten, dass der mit den Düngemitteln ausgebrachte Stickstoff bei der Pflanze ankomme und nicht ins Grundwasser gelange.
Das neue Düngerecht ermögliche der Landwirtschaft ein ökonomisch tragfähiges und zugleich ressourcenschonendes Wirtschaften. Mit der Novelle solle sichergestellt werden, dass Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich verhindert würden. Sie leiste somit einen wesentlichen Beitrag, die Belastungen im Grundwasser zu senken. "Unser Trinkwasser ist im Übrigen gesundheitlich unbedenklich und von sehr guter Qualität", unterstrich Klöckner.
DBV: Urteil ist keine Überraschung
Auch aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie keine Überraschung. Das Urteil beziehe sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht, teilt der DBV mit.
DBV: Klage des EuGH bezieht sich auf alte Düngeverordnung
„Dieses Urteil nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle Diskussion nicht relevant“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken im Vorfeld der Verkündung.„Da sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die Klage des EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen, handelt es sich bei dem Urteil um Vergangenheitsbewältigung, die ein altes Kapitel abschließt“, betont Krüsken.
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