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Umsatzsteuerpauschalierung

Exklusiv: EU lehnt bei Pauschalierung Deal mit Berlin ab

EU-Kommission
am Dienstag, 11.08.2020 - 13:00 (1 Kommentar)

Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Bundesregierung über eine Reform der Pauschalierung bleiben spannend. Wie agrarheute erfahren hat, will Brüssel das Angebot zur Senkung der Pauschalierungsgrenze prüfen. Eine Garantie zur Einstellung des Beihilfeverfahrens gibt es aber nicht.

Wie agrarheute berichtete hat im Juli hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) der EU-Kommission ein Angebot gemacht, die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung zu reformieren. Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ab einem Umsatz von 600.000 € im Kalenderjahr würden demnach künftig der Regelbesteuerung unterworfen. Rund 20.000 Betriebe könnten dabei aus der Pauschalierung fallen.

Wirtschaftlich noch relevanter als die Frage nach der künftigen Regelung ist jedoch die Frage, ob die EU-Kommission bei einer Neugestaltung der Pauschalierung auch ein derzeit laufendes beihilferechtliches Verfahren gegen die Bundesrepublik einstellt. Hier geht es potenziell um Rückforderungen von mehreren hunderten Millionen Euro an die deutschen Land- und Forstwirte.

Kommission: Deutschland soll bei Pauschalierung erst reformieren

Der Redaktion liegt ein Antwortschreiben der EU-Kommission an das Bundesfinanzministerium vor, in welchem sich die Brüsseler Behörde zum jüngsten Angebot aus Berlin äußert. In klaren Worten lehnt die Behörde ab, sich bereits jetzt auf eine Einstellung des Beihilfeverfahrens festzulegen. Zunächst müsse Deutschland seine Rechtslage ändern, danach werde die Kommission die neue Situation prüfen. Erst dann würde sie entscheiden.

Das bringt das BMF in eine schwierige Lage: Es muss erst eine Reform liefern und falls diese nicht ausreicht, könnte es zusätzlich zu Rückforderungen im Rahmen des Beihilfeverfahrens kommen.

Gesetzliche Neuregelung soll kommen

Das BMF bestätigt gegenüber agrarheute, dass es bei einer Verurteilung Deutschlands in einem beihilferechtlichen Verfahren zu Rückforderungen kommen würde. Allerdings sieht das Ressort die Pauschalbesteuerung laut § 24 Umsatzsteuergesetz nicht als europarechtswidrige Beihilfe an.

Ganz wohl scheint dem BMF dabei jedoch nicht zu sein. Denn während es gegenüber der Redaktion beteuert, dass die Bundesregierung prüfe „ob dem Gesetzgeber in Hinblick auf das Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eine gesetzliche Anpassung des § 24 Umsatzsteuergesetz“ vorgeschlagen wird, lobt ein Vertreter der EU-Kommission in seinem Schreiben bereits: „Ich begrüße die Bereitschaft, die deutschen Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, und danke Ihnen für Ihre konstruktive Haltung in dieser heiklen Frage.“

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