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Sauenhaltung

Ferkelkastration: Keine Mehrheit für längere Übergangsfrist

Ferkel in Narkosegerät
am Montag, 03.09.2018 - 16:17 (Jetzt kommentieren)

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat eine längere Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration heute mehrheitlich abgelehnt.

Ob für die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September noch ein mehrheitsfähiger Antrag für eine längere Übergangsfrist zustande kommt, erscheint damit fraglich.

Noch am besten schnitt ein Antrag von Baden-Württemberg ab, der im Agrarausschuss nur knapp scheiterte. Der Antrag zielte darauf ab, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis drei Monate nach Marktverfügbarkeit geeigneter Narkosemittel, längstens jedoch um maximal drei Jahre bis Ende 2021 auszusetzen.

Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 würde dem Land zufolge zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen.

Kaum Unterstützung für bayerischen Antrag

Ähnlich argumentiert Niedersachsen, das in seinem Antrag ebenfalls für eine dreijährige Übergangsfrist plädiert, eine Mehrheit dafür aber deutlich verfehlt hat.

Kaum Unterstützung fand der bayerische Gesetzentwurf für eine Aussetzung des Verbots um fünf Jahre bis Ende 2023. Dies gilt auch für die Initiative Thüringens, die Übergangsfrist lediglich um ein Jahr bis Ende 2019 zu verlängern.

Berufsstand warnt vor zunehmendem Ferkelimport

Im Vorfeld der heutigen Ausschusssitzung hatten sich sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vehement gegen eine Aufweichung der geltenden Regelung ausgesprochen. Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warf der Bundesregierung Versagen vor, weil sie es versäumt habe, eine Strategie für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorzulegen. Mit der Inhalationsbetäubung und der Immunokastration stünden Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung.

Aus dem Berufsstand wird indes immer wieder auf Dänemark und Schweden verwiesen, wo der Einsatz eines lokalen Betäubungsmittels durch den Tierhalter erlaubt ist. Zudem würden bereits jährlich rund 11 Millionen Ferkel insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden eingeführt. Geschehe nichts, würden noch mehr Ferkel importiert, wird gewarnt.

Mit Material von AgE

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