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Ferkelkastration

Ferkelkastration: Mehrheit für Isoflurannarkose möglich

am Donnerstag, 19.09.2019 - 09:30 (Jetzt kommentieren)

Die Zulassung der Isoflurannarkose durch Landwirte bei der Ferkelkastration könnte morgen im Bundesrat nun doch eine Mehrheit bekommen.

Ferkel in Narkosegerät

Das Werben des Deutschen Bauernverbandes und des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Zulassung der Isoflurannarkos durch Landwirte scheint Erfolg zu haben. Wie Nachfragen bei den Ländern ergeben haben, zeichnet sich für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag doch eine Mehrheit für die von der Bundesregierung vorgelegte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ab.

Mit ihr soll der bestehende Tierarztvorbehalt für die Betäubung aufgehoben werden. Die Landwirte werden künftig aller Voraussicht nach die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen können.

Zuletzt hat der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) an die Länder appelliert, der Verordnung zuzustimmen. Der Verband spricht von einer richtungsweisenden Entscheidung für die zukünftige Entwicklung der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in Deutschland.

Begrenzte Absatzchancen für Eberfleisch

Bliebe es dabei, dass nur Tierärzte die Isoflurannarkose durchführen dürfen, werde dieser Weg für die meisten Betriebe nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, warnt der Verband. Es sei zu erwarten, dass dann viele deutsche Sauenhalter aufgeben würden und die Ferkelerzeugung in angrenzende Mitgliedstaaten abwandern werde, in denen es für den Landwirt zugelassene Betäubungsverfahren gebe.

Dem VdF zufolge sind die Absatzmöglichkeiten für Eberfleisch und auch für Improvac-Eberfleisch sehr begrenzt. Dies gelte umso mehr, je kleiner ein Schlachtunternehmen sei und je weniger Absatzkanäle das Unternehmen habe. Beispielsweise habe ein Schlachtbetrieb, der überwiegend Metzger und mittelständische Kunden beliefere, kaum eine Möglichkeit Eberfleisch zu vermarkten.

Auch traditionelle Absatzmärkte in Nachbarländern könnten nicht mit Eberfleisch bedient werden, weil dieses für die Rohschinken- und Rohwurstherstellung nicht verwendet werde.

Fleischbranche offen für alle Verfahren

„Als Mittler zwischen Landwirtschaft und Fleischkunden sind die deutschen Schlachtunternehmen bemüht, alle Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration für die Landwirtschaft offen zu halten“, versicherte der VdF. Alle Verfahren würden von der Branche akzeptiert.

Mit allen Fleischkunden würden entsprechende Gespräche geführt. Im Ergebnis sei davon auszugehen, dass die Kastration mit Betäubung in den kommenden Jahren vorherrschend sein müsse, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Schweinefleischmarktes aufrecht zu erhalten.

Tierschützer gegen Verordnungsänderung

Indes machen Tierschützer mobil, gegen die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung. Sie fordern die Bundesländer auf, nicht zuzustimmen.

Laut Tierschutzorganisation Vier Pfoten kann niemand kann kontrollieren, ob die Tiere eine Narkose erhalten und ob diese richtig erfolgt. Eine nachträgliche Entwurfsänderung verstärke das Problem. LandwirtInnen dürften demnach auch alte Narkosegeräte ohne digitale Aufzeichnungskontrolle nutzen – den Betäubungsnachweis liefern sie selbst durch ihre eigenen handschriftlichen Aufzeichnungen, kritisiert die Organisation.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Überarbeitung der Verordnung und macht deutlich, dass langfristig ganz auf eine Kastration verzichtet werden muss. „Die Isofluran-Methode bietet für Landwirte eine wichtige Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration und ist für den Übergang zu begrüßen. Die dazugehörige Verordnung aber ist in ihrem aktuellen Entwurf - mit Lockerung des Tierarztvorbehaltes – abzulehnen und bedarf dringend einer Überarbeitung“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Solange ein chirurgischer Eingriff vorgenommen wird, sollte dieser grundsätzlich immer von einem Tierarzt durchgeführt werden.“

Mit Material von AgE

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