Knappe Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat sich dafür ausgesprochen, zur längeren Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.
Das Umlaufverfahren gestern ergab im Ausschuss eine knappe Mehrheit für den von Berlin gestellten Antrag, die vom Bundestag beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes aufzuheben.
Vermittlung zur Ferkelkastration unwahrscheinlich
Dass es zu einem Vermittlungsverfahren kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Während in den Fachausschüssen jedes Land eine Stimme hat, werden die Länderstimmen bei Plenarabstimmungen im Bundesrat nach Einwohnerzahl gewichtet.
Danach kämen die Länder Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die im Ausschuss für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben, nächste Woche im Plenum nicht auf die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.
Nur aufschiebende Wirkung
Weil zudem im Plenum anders als im Ausschuss nicht das Ressortprinzip gilt, sondern die jeweiligen Landesregierungen abstimmen, ist zu erwarten, dass sich eine Reihe von Ländern im Plenum enthalten wird, die noch im Ausschuss mit Ja gestimmt haben.
Ohnehin hätte ein Vermittlungsverfahren wohl lediglich aufschiebende Wirkung, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist und der Bundestag ein Votum des Vermittlungsausschusses zurückweisen würde.
Keine Chance auf Entschließung
Ebenfalls geringe Erfolgsaussichten hat eine vom Agrarausschuss empfohlene Entschließung. Darin werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fristverlängerung geltend gemacht und eine Verschiebung um zwei Jahre als deutlich zu lang kritisiert.
Zudem wird gefordert, die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in eine „überzeugende, verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ einzubeziehen.
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