Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Niedersachsen

Bodenmarkt: Neues Gesetz hilft Landwirten bei Kauf und Pacht

Landschaft in Deutschland aus der Luft
am Freitag, 15.07.2022 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Der Landtag hat das Niedersächsische Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft beschlossen. Es erleichtert nun landwirtschaftlichen Betrieben den Flächenzugang über Kauf und Pacht und wirkt einer Konkurrenz durch Investoren entgegen.

Das Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft (NGrdstLwG) verbessert landwirtschaftlichen (Familien-)betrieben den Flächenzugang über Kauf und Pacht und wirkt einem Erwerb durch Investoren entgegen.

Konkret werden durch das Gesetz die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts auf einen halben Hektar abgesenkt. So kann ein größerer Teil des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs durch die Genehmigungsbehörden überprüft werden.

Konkurrenz zu Investoren auflösen

Ziel ist es, Erwerbskonkurrenzen zu Investoren aufzulösen. Schon ab einer Flächengröße von einem halben Hektar können die Genehmigung von Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen an Investoren versagt werden, das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht zur Flächenaufstockung von Landwirten ausgeübt und Landpachtverträge beanstandet werden.

Hintergrund: Die durchschnittlichen Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke haben sich von rund 13.360 Euro je Hektar in 2004 auf 40.916 Euro je Hektar in 2020 verändert. Als Ursache sieht die Landesregierung die starke Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen: die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke sowie durch nichtlandwirtschaftliche Käufer und in der Nutzungskonkurrenzen um Fläche innerhalb der Landwirtschaft.

Freigrenzen werden abgesenkt

Die Freigrenze für die Genehmigungspflicht von Flächenerwerben lag bislang bei einem Hektar, die Freigrenze für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei zwei Hektar. Diese Vorgaben wurden auf einen halben Hektar abgesenkt.

Bei einer Genehmigungsfreigrenze von einem Hektar wurden bisher - bezogen auf die gesamten Veräußerungsfälle der Statistik für Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke -  59 Prozent von der Genehmigungspflicht erfasst. Mit der Genehmigungsfreigrenze von einem halben Hektar werden nun 81 Prozent von der Genehmigungspflicht erfasst.

Ausübung des Vorkaufsrechts wird erleichtert

Das Vorkaufsrecht auszuüben wird nun dadurch erleichtert, dass das Vorkaufsrecht bei einem generellen agrarstrukturellen Interesse an der landwirtschaftlichen Fläche ausgeübt werden kann. Dies ist gerade bei einem geplanten Verkauf an einen Investor wichtig. Begrenzende Erfordernisse wie die Suche nach einem erwerbsbereiten Landwirt innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist entfallen. Das Siedlungsunternehmen kann damit mit mehr Zeit landwirtschaftliche Flächen an Landwirte veräußern.

„Der Produktionsfaktor Boden gehört in bäuerliche Hand“

„In Niedersachsen hat sich der durchschnittliche Preis für einen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in den letzten 20 Jahren auf nun über 40.000 Euro verdreifacht. Im Kern bedeutet dies, dass sich Landwirte schlicht und ergreifend zunehmend das nicht mehr leisten können, was sie elementar benötigen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Mit diesem Gesetz wird es für nichtlandwirtschaftliches Kapital schwieriger, Landwirtsfamilien am Grunderwerb zu hindern. Wichtig für uns war dabei, dass der Produktionsfaktor Boden so gut es geht in bäuerlicher Hand verbleiben soll“, so Agrarpolitiker Marco Mohrmann (CDU).

Pachtpreise in Europa: Riesige Unterschiede zwischen den Ländern

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...