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Bodenmarkt

Flächenkäufe: Hier stehen Investoren wohl bald hinter Landwirten an

Erneut wagt ein Bundesland den Vorstoß, ein Agrarstrukturgesetz zu verabschieden und Landwirte auf dem Bodenmarkt zu schützen.
am Freitag, 17.03.2023 - 13:38 (2 Kommentare)

In Thüringen soll ein Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz Landwirte auf dem Bodenmarkt stärken. Für Kauf- und Pachtverträge sowie für Share Deals soll es eine Anzeige- und Genehmigungspflicht geben.

Wie das Landwirtschaftsministerium in Thüringen in dieser Woche mitteilte, soll das geplante Gesetz Transparenz und eine Preismissbrauchskontrolle ermöglichen. Ziel sei es laut Ministerin Susanna Karawanskij (Linke), die regionale Agrarstruktur zu erhalten und auf Bundesebene die Debatte erneut anzustoßen. Am Dienstag (14.03.) hatte das Kabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt.

In den letzten 15 Jahren seien die Preise für Agrarflächen in Thüringen nach Ministeriumsangaben durchschnittlich um über 125 Prozent angestiegen.

Wie sollen Landwirte in Thüringen durch das Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (AFSG) geschützt werden?

Bereits ab einer Flächengröße von einem Hektar sollen Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt angezeigt und genehmigt werden müssen. Bei den Anteilskäufen (Share Deals) sollen sich die Regeln in Thüringen gegenüber dem Bundesrecht verschärfen: Investoren müssen das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum informieren, wenn sie 50 Prozent der Betriebsanteile eines Agrarunternehmens erwerben. Darüber hinaus soll für Erwerbsanteile ab 90 Prozent eine Genehmigungspflicht eingeführt werden.

Auf Bundesebene wurde im Mai 2021 lediglich die Auslöseschwelle für die Grunderwerbsteuer von 95 Prozent erworbener Betriebsanteile auf 90 Prozent abgesenkt.

Eine Preismissbrauchskontrolle sieht außerdem vor, die aktuelle Grenze von 50 Prozent über dem marktüblichen Preis auf 20 Prozent abzusenken, wenn die Bodenpreise in einer Region besonders hoch sind.

Landgesellschaften sollen Flächen für Landwirte vorhalten

Außerdem soll das Vorkaufsrecht für Landgesellschaften verlängert und die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert werden. Die Landgesellschaften sollen Agrarflächen für regionale Landwirte vorhalten, indem sie künftig auch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen können, wenn sich zunächst kein kaufbereiter Landwirt findet. Somit soll das Kaufinteresse außerlandwirtschaftlicher Investoren gebremst werden.

„Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz zum Schutz unserer Agrarstruktur und der Thüringer Landwirte eine parlamentarische Mehrheit findet. Der Erhalt unserer heimischen Landwirtschaft sollte im parteiübergreifenden Interesse liegen“, sagte Ministerin Karawanskij.

Zeit für Agrarstrukturgesetze im Osten rennt davon

In Brandenburg soll nach jahrelangen Bestrebungen erst im Dezember ein Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vorgestellt werden. Im Süden des Bundeslandes sorgt derzeit der geplante Kauf eines 2.500 Hektar großen Agrarbetriebs durch ein Tochterunternehmen des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen für Aufsehen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte Anfang März vor dem Berliner Sitz von Deutsche Wohnen gegen den Kauf demonstriert und auf die Notwendigkeit von Agrarstrukturgesetzen in den ostdeutschen Bundesländern aufmerksam gemacht. „Außerlandwirtschaftliche Investoren wie die Aldi-Stiftung, die Zech-Immobiliengruppe oder die Münchener Rückversicherungsgesellschaft haben seit der Wende etliche landwirtschaftliche Großbetriebe aufgekauft und besitzen dadurch große Flächen in Ostdeutschland“, erklärte AbL anlässlich der Protestaktion.

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