Es steht im Koalitionsvertrag: Die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) soll um die ländliche Entwicklung ergänzt werden. Dazu ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig.
Außerdem sieht der Koalitionsvertrag bis 2021 zusätzliche 1,5 Mrd. Euro Fördermittel für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume vor. Doch jetzt zeichnet sich ein Richtungsstreit ab, wer künftig von den GAK-Millionen profitieren soll.
Sachverständige wollen GAK-Erweiterung sofort angehen
So fordert der Sachverständigenrat für Ländliche Entwicklung (SRLE) beim Bundeslandwirtschaftsministerium in einer aktuellen Stellungnahme, die Erweiterung der GAK um die ländliche Entwicklung sofort anzugehen. Die GAK soll zu einer agrarsektorübergreifenden Gemeinschaftsaufgabe weiterentwickelt werden.
Die Experten empfehlen, sich bei der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe künftig deutlich stärker an den Bedürfnissen in den ländlichen Räumen zu orientieren.
DBV will attraktivere Agrarinvestitionsförderung
Dagegen rät der Deutsche Bauernverband (DBV) von einer Änderung des Grundgesetzes ab. Der DBV will, dass die Bundesmittel vor allem für die Investitionsförderung in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Dazu legte der Bauernverband heute ein Positionspapier vor.
Darin heißt es, in den vergangenen Jahren sei die Agrarinvestitionsförderung (AFP) durch hohe Investitionsauflagen sowie bürokratische und komplexe Fördervoraussetzungen erschwert worden. Das AFP müsse wieder nutzerfreundlicher und mit wirksamen und anreizschaffenden Fördersätzen ausgestaltet werden. Das gelte vor allem mit Blick auf die weitere Modernisierung der Nutztierhaltung.
„Eine Investitions- und Innovationsförderung für Zwecke des Ressourcenschutzes, wie zum Beispiel für die Abdeckung von Güllelagern, nachzurüstende Abluftreinigungsanlagen bei Stallbauten, Silage-Lagerplatten oder besonders emissionsarme Ausbringungstechnik für Wirtschaftsdünger erfordert besondere Förderanreize“, betonte DBV-Joachim Rukwied.
Erweiterung nur mit zusätzlichen Finanzmitteln
Rukwied stellte klar, dass die GAK für den Bauernverband das wichtigste Instrument sei. Der Stärkung einer leistungsfähigen, auf künftige Anforderungen ausgerichteten wettbewerbsfähigen Landwirtschaft komme eine herausragende Bedeutung zu. Auch seien die Länder gefordert, sich an der Finanzierung der Maßnahmen zu beteiligen, unterstrich Rukwied, der zudem auf eine Erweiterung GAK mit entsprechenden zusätzlichen Finanzmitteln langfristig über 2021 hinaus pocht.
Ausgleichszulage weiterentwickeln
Der DBV verlangt in seinem Positionspapier auch
- die Stärkung und Weiterentwicklung der Ausgleichszulage und der Weidetierhaltung,
- die Förderung der Diversifizierung,
- von bestimmten Risikomanagementmaßnahmen insbesondere im Sonderkulturbereich sowie von
- kooperativen Biodiversitätsmaßnahmen und
- die Fortführung der Agrarumweltmaßnahmen.
Als weiteren Schwerpunkt wird die verstärkte Förderung des ländlichen Wegebaus genannt.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.
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