Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, will Klöckner dem Bundeskabinett einen Verordnungsentwurf für die Futternutzung ökologischer Vorrangflächen vorlegen.
Die Verordnung solle es den Bundesländern ermöglichen, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. Liegen bestimmte ökologische Vorrangflächen in einem solchem Gebiet, können Landwirte den Futteraufwuchs auf ihnen in diesem Jahr ausnahmsweise uneingeschränkt nutzen.
Keine Reserven vorhanden
Besonders die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen leiden unter der zerstörten Ernte beziehungsweise unter dem Mangel an Futtermitteln, so das BMEL. Doch auch in anderen Teilen Deutschlands, die von Starkregenereignissen betroffen waren, herrsche Futtermangel. Weiterhin werde die Situation durch die fehlenden Reserven nach den letzten drei Dürrejahren zugespitzt.
Besonders betroffen seien Rinder-, Pferde- oder Schafhaltungen.
Ausnahme wird wahrscheinlich bis Anfang 2022 gelten
Klöckner betont die pragmatische und schrittweise Hilfe für die Landwirte in den betroffenen Regionen. Ihr Verordnungsentwurf beziehe sich auf Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden – beispielsweise Kleegrasgemische. Gelten die Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangfläche, dürfen sie nach EU-Recht sonst nur für die Beweidung durch Schafe und Ziegen genutzt werden.
Die vom BMEL geplante Ausnahmeregelung ermögliche auch eine Beweidung mit anderen Tieren oder den Schnitt für Futterzwecke. Bis Ende 2021 oder maximal Anfang 2022 soll die Regelung gelten.
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