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Insektenschutzgesetz

Förderhöhen für Pflanzenschutzauflagen in Schutzgebieten stehen fest

Biene auf einer Blüte
am Freitag, 04.02.2022 - 13:53 (1 Kommentar)

Nach dem Beschluss des Insektenschutzpaketes im letzten Jahr haben sich Bund und Länder heute (04.02.) auf die Förderhöhen zum Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzauflagen in Natura-2000-Gebieten verständigt.

Im Juni letzten Jahres brachten Union und SPD mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung das Insektenschutzpaket auf den Weg. Damals stand bereits fest, dass der Bund für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz ab 2022 jährlich 65 Mio. Euro zusätzlich in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) zur Verfügung stellen wird.

Landwirte sollen durch die Regelung eine Kompensation für die wirtschaftlichen Nachteile erhalten, die mit den Auflagen zum Pflanzenschutz verbunden sind. So untersagt die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Ausbringung von Herbiziden und bienen- und bestäubergefährlichen Insektiziden in Naturschutzgebieten, Nationalparken und gesetzlich geschützten Biotopen. Die Flächen müssen zu den Natura-2000-Gebieten gehören.

Wie hoch sind die Zahlungen beim Erschwernisausgleich Pflanzenschutz?

Auf Ackerflächen sollen pro Hektar 382 Euro als Erschwernisausgleich gezahlt werden. Für Dauerkulturen soll die Förderhöhe 1.527 Euro pro Hektar betragen.

Durch den zuständigen Planungsausschuss (PLANAK) muss noch ein Beschluss zur Aufnahme dieser Regelung in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der GAK erfolgen. Ein Umlaufverfahren soll den Beschluss im Februar ermöglichen.

Die 65 Mio. Euro Bundesmittel werden 60 Prozent der Ausgaben, für die die Länder aufgekommen sind, erstatten.

Noch ist der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz nicht in trockenen Tüchern

Bevor der neue Fördergrundsatz in Kraft treten und die Zahlungen fließen können, muss die EU-Kommission ihn noch notifizieren. Zwei Monate kann sich die Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb Zeit lassen, um das Vorhaben zu prüfen. Mit einer Zustimmung der Generaldirektion vor Ende April sollte also nicht gerechnet werden.

Anschließend gilt es für die Bundesländer, die neue Fördermaßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Da nicht ausgeschöpfte Mittel bislang nicht in das nächste Jahr übertragen werden können, sind betroffene Landwirte auf schnelles Handeln der Behörden angewiesen.

Mit Material von AgE
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