Treibhausgaseinsparungen von 80 Prozent ab 2026 – das soll die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III für einen Teil der Biogasanlagen vorschreiben. Betroffen sein würden nach dem gestrigen Trilog alle Biogasanlagen, die eine Feuerungswärmeleistung von mindestens 2 Megawatt vorweisen und die seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sparen diese Anlagen weniger als 80 Prozent Treibhausgase ein, entfällt zum Beispiel die EEG-Vergütung.
Kaum Einschränkungen soll es dagegen bei der Brennholznutzung geben. Brennholz soll weiterhin zu den Erneuerbaren zählen und die Nutzung weiter gefördert werden können. Eine Ausnahme bilden soll Rundholz in höherer Qualität. Damit sind die Befürchtungen, dass es für die Nutzung von Brennholz eine Deckelung geben wird, vorerst nicht eingetreten.
Fachverband Biogas: Anforderungen an Bestandsanlagen nicht nachvollziehbar
Aus Sicht des Fachverbands Biogas sind die Anforderungen für Bestandsanlagen in der geplanten RED III-Richtlinie zu ambitioniert. Die Einführung von Treibhausgaskriterien für diese Anlagen sei ein Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung. Zudem kritisiert der Verband die kurzen Übergangsfristen.
„Dies ist ein massiver Eingriff in den Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber, widerspricht sämtlichen Zielsetzungen der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung und setzt die Axt am Anlagenbestand an“, warnt Host Seide, Präsident des Fachverbands Biogas. Der Investitionssicherheit und -bereitschaft von heutigen und künftigen Anlagenbetreibern erweise die EU einen Bärendienst.
Dass es für Bestandsanlagen höhere Anforderungen als für Neuanlagen gebe, sei außerdem nicht nachvollziehbar. „Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass das mögliche Versehen behoben wird und Bestandsanlagen ebenfalls erst ab 2036 umfassende Auflagen erfüllen müssen“, so Seide. Der Verbandspräsident fordert ausreichend Flexibilität bei der Berechnung, zusätzliche Standardwerte, längere Übergangsfristen und möglichst reduzierte Nachweisverfahren.
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