Bis die europäische Union eine rechtliche Lösung für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gefunden hat, wird vermutlich noch viel Zeit verstreichen. Diese wird Frankreich mit einer nationalen Regelung überbrücken: Ab morgen müssen Gäste in Frankreichs Außer-Haus-Verpflegung erkennen können, woher das Fleisch stammt, mit dem die Gerichte zubereitet werden.
Die erweiterte nationale Herkunftskennzeichnung bezieht sich auf Hühner-, Schweine- und Lammfleisch. Sowohl das Land der Aufzucht als auch das Land der Schlachtung müssen auf den Speisekarten von Restaurants, Kantinen und Mensen zu finden sein. Bisher waren die Angaben nur beim Verkauf in Supermärkten und Metzgereien zu finden. Für Rindfleisch gilt die Kennzeichnung in Frankreich bereits seit 2002.
Weil also auch Frankreich auf eine Herkunftskennzeichnung nach EU-Recht hofft, ist diese Regelung für eine Dauer von zwei Jahren beschränkt. In Deutschland ist eine vergleichbare Übergangslösung nicht vorgesehen.
Herkunftskennzeichnung: Schnelle Unterstützung für französische Landwirte und Verbraucher
Wie eine Sprecherin des französischen Landwirtschaftsministeriums erklärte, sollen Verbraucher die Informationen über die Herkunft des Fleischs direkt auf der Speisekarte lesen können. Nachfragen müssen sie also nicht mehr. Die Regierung in Frankreich will damit die Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich transparenter Angaben auf Lebensmitteln erfüllen.
Doch auch die inländischen Tierhalter sollen durch die nationale Herkunftskennzeichnung unterstützt werden. So stamme beispielsweise das Fleisch in Schulkantinen nur zu etwa 50 Prozent aus Frankreich. Die Kennzeichnungspflicht sollte dazu führen, dass der Gastronomiebereich mehr auf das inländische Angebot zurückgreifen wird.
EU-weite Lösung soll bis Ende des Jahres erarbeitet werden
Französische Restaurants und Kantinen müssen außerdem angeben, ob sie für ihre Gerichte Frischfleisch, gekühltes oder tiefgekühltes Fleisch verwenden. Auf EU-Ebene ist die Herkunftsangabe nur für bestimmte vorverpackte und unverpackte Lebensmittel vorgeschrieben. Sobald die Produkte verarbeitet werden, fällt diese Kennzeichnungspflicht weg.
Einen „Flickenteppich nationaler Regelungen“ will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vermeiden, weil sonst die Gefahr bestehe, dass Gerichte sie wieder aufheben. Deutschland will sich deshalb für eine EU-weite Regelung einsetzen, erklärte das BMEL. Bis zum vierten Quartal will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Erweiterung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel vorlegen. Erst wenn das nicht gelingt, will das BMEL über einen nationalen Weg nachdenken.
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