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Mecklenburg-Vorpommern

Freiwilliger Milchlieferverzicht: Jetzt Anträge vorbereiten

am Dienstag, 30.08.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Das Programm zur freiwilligen Reduzierung der Milchmenge wird in Mecklenburg-Vorpommern von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) koordiniert.

Das geplante EU-Programm in Höhe von 150 Millionen Euro sieht Entschädigungszahlungen für eine Mengenreduzierung vor. Nach derzeitigem Stand sollen Landwirte für jeden nicht erzeugten Liter Milch 14 Cent erhalten. "Auf diese Weise soll die Milchproduktion in der EU um zirka 1 Mio. t Milch reduziert und der Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden", informiert der Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus.

  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Bei Anmeldung verpflichten sich Landwirte, die Milcherzeugung für einen Zeitraum von drei Monaten zu senken.
  • Als Vergleichsgröße werden die drei gleichen Monate des Vorjahres herangezogen.

Milchmengenreduzierung: Zeitlicher Rahmen ist eng gesteckt

Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung des Programms ist nach Angaben des Agrarministeriums in MV eng gesteckt. "Das ist nötig, damit das Geld schnell auf den Höfen ankommt", so der Minister. Neben einem schnellen Verwaltungshandeln sei deshalb auch das Engagement der Landwirte gefragt.

So endet die erste Antragsfrist für den Reduzierungszeitraum Oktober bis Dezember 2016 bereits voraussichtlich am 21. September. Bis dahin müssen sowohl der Online-Antrag gestellt als auch die erforderlichen Unterlagen in Papierform im zuständigen Amt eingegangen sein.

  • Bis zu drei weitere Antragsrunden sollen im Monatsrhythmus folgen.
  • Nach Ablauf des dreimonatigen Reduktionszeitraumes ist der Auszahlungsantrag zu stellen.
  • Die Beihilfe wird für höchstens 50 Prozent der Milchanlieferung im Referenzzeitraum gewährt.

Reduktion bis zur Einstellung der Milcherzeugung möglich

Tatsächlich ist eine höhere Reduktion möglich, bis hin zur Einstellung der Milcherzeugung. Allerdings muss der Antragsteller bis mindestens Juli 2016 Milch an einen oder mehrere Erstkäufer geliefert haben. Dem Antrag auf Teilnahme am Programm sind Kopien der Milchgeldabrechnung von Juli 2016 und den Monaten Oktober bis Dezember 2015 beizulegen. Alternativ kann eine gesondert ausgestellte Bestätigung der Erstankäufer mit Angaben zu den Milchliefermengen in den genannten Monaten vorgelegt werden.

"Ich empfehle ausdrücklich, dass sich Milcherzeuger, die dieses Programm nutzen wollen, bereits jetzt um die notwendigen Unterlagen kümmern", betonte Dr. Backhaus, "auch wenn leichte Änderungen im Verfahren nach Verabschiedung der Rechtsgrundlagen auf EU- und nationaler Ebene noch möglich sind."

Wo die Anträge heruntergeladen werden können, darüber informiert das Agrarministerium zeitnah. Auch werden Landwirte gebeten, die Informationen anderer Verbände und Organisationen zu berücksichtigen.

Die Agrarminister der Bundesländer 2020

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