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Gemeinsame Agrarpolitik

GAP-Pläne des Agrarministeriums: Weniger Geld für größere Betriebe

Julia-Klöckner-Bundeslandwirtschaftsministerin
am Montag, 01.03.2021 - 11:57 (2 Kommentare)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine Reformpläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland vorgestellt. Große Betriebe sollen künftig weniger Förderung bekommen, aus den Direktzahlungen soll mehr Geld in die ländliche Entwicklung fließen. Die Vorschläge müssen noch abgestimmt werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat heute (1.3.2021) seine Pläne vorgestellt, wohin die Reise bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland ab 2023 gehen soll. Die wichtigsten Punkte sollen in drei Gesetzentwürfen geklärt werden. Verschiedene Detailfragen bleiben dabei aber vorerst offen. Die Vorschläge müssen zudem noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden und die Verbändeanhörung durchlaufen. Je nach Ausgang der Verhandlungen auf EU-Ebene kann es darüber hinaus auch noch zu weiteren inhaltlichen Anpassungen kommen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte: „Allen ist klar, dass es zu Veränderungen kommen muss: Wir haben uns auf europäischer Ebene gemeinsam dazu entschieden, kleinere Betriebe, junge Landwirte sowie mehr Umweltleistungen zu fördern." Die zwangsläufigen Verschiebungen wolle sie "mit Augenmaß und nicht in Schwarz-Weiß-Manier" vornehmen.

Umschichtung in 2. Säule soll steigen

Laut den Plänen des Bundesministeriums soll die Umschichtung von den Direktzahlungen (erste Säule der GAP) in die ländliche Entwicklung (zweite Säule) ab 2023 von derzeit 6 auf 8 Prozentpunkte angehoben werden.

Die erhöhte Umschichtung bedeutet für die deutschen Landwirte eine Kürzung von knapp 100 Millionen € jährlich bei den Direktzahlungen. Durch die zusätzlich umgeschichteten Gelder bleiben die Mittel, die den Ländern in der zweiten Säule zur Verfügung stehen, ungefähr auf dem Niveau von 2020 erhalten.

Für das Übergangsjahr 2022 soll es bei 6 Prozent Umschichtung bleiben.

Mehr Geld für erste Hektare

Statt wie bisher 7 % sollen künftig 10 % der Direktzahlungen für eine Sonderförderung für die ersten Hektare jedes Betriebes verwendet werden. Bisher wurden hier die ersten 30 Hektare bzw. Zahlungsansprüche mit ca. 50 €/ha und weitere 16 Hektare mit ca. 30 € gefördert.

Ab 2023 sollen dann

  • die ersten 40 Hektare mit ca. 62 €/ha und
  • die nächsten 20 Hektare mit ca. 37 €/ha gefördert werden.
  • Von dieser Förderung ausnehmen will das BMEL Betriebe mit mehr als 300 ha Fläche. Sie würden keine Umverteilungsprämie für ihre ersten Hektare erhalten.

Die Summe der umverteilten Zahlungen für die Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe erhöht sich somit um 122 Millionen auf dann 452 Millionen Euro jährlich.

Keine Kappung, aber Degression ab 60.000 Euro

Weiterhin nicht einführen will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Kappung der Direktzahlungen in der GAP. Kommen soll aber die Kürzung ab einer bestimmten Höhe, die sogenannte „Degression“.

Wenn die Basisprämie eines landwirtschaftlichen Betriebs 60.000 € übersteigt, sollen die Beträge über 60.000 € bis einschließlich 100.000 € um 5 % gekürzt werden. Summen, die 100.000 € übersteigen, sollen sogar um 10 % gekürzt werden.

Verbundene Unternehmen sollen bei Umverteilungsprämie und Degression als ein Betrieb betrachtet werden. Lohnkosten sollen bei der Degression nicht angerechnet werden, weil deren Berücksichtigung zu aufwendig würde.

Die durch die Degression eingesparten Gelder sollen in die zweite Säule der GAP fließen, sodass sie den jeweiligen Bundesländern nicht verloren gehen. Das soll den Mittelabfluss aus den ostdeutschen Ländern in den Süden begrenzen.

Neue Öko-Regelungen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz, Erhalt von Artenvielfalt, Schonung natürlicher Ressourcen und Verbesserung des Tierwohls mit rund 900 Millionen € pro Jahr fördern. 20 % der deutschen Obergrenze für Direktzahlungen sollen für die sogenannten Öko-Regelungen reserviert werden. Nach derzeitigem Stand könnten folgende Maßnahmen profitieren:

  • Extensivierung von Dauergrünland;
  • Weideprämien für Mutterkühen, Schafen und Ziegen;
  • Erhalt von Agroforstsystemen auf Dauergrünland oder Ackerland;
  • Anbau vielfältiger ackerbaulicher Kulturen sowie Leguminosen;
  • Verwendung von mehr als den in der Konditionalität vorgeschriebenen 3% der Betriebsfläche für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente;
  • Aufwertung dieser Flächen, z.B. durch Blühstreifen.

3 Prozent nichtproduktive Flächen

Alle Betriebe sollen mindestens 3 % ihres ackerbaulichen Grundes für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente reservieren. Auf diesen Flächen soll kein Zwischenfruchtanbau erlaubt sein, anders als auf derzeit geltenden ökologischen Vorrangflächen.

Durch eine Stichtagsregelung sollen für Dauergrünland, dass nach dem 1. Januar 2023 entstehen würde, ein Umbruch oder eine Umwandlung auch ohne Genehmigungsverfahren möglich sein. Grundsätzlich verboten werden soll die Umwandlung von Dauergrünland in Moor- und Feuchtgebieten.

Wie sehen Sie die GAP-Reformplänen des BMEL?

Auswahlmöglichkeiten

Vereinfachung: Keine Zahlungsansprüche mehr

Zur Vereinfachung soll es ab 2023 keine Anwendung von Zahlungsansprüchen mehr geben. Die Berechnung der Direktzahlungen erfolgt dann auf Grundlage der angemeldeten förderfähigen Fläche. Weder die Regelung des "echten" noch des "aktiven" Betriebsinhabers soll künftig genutzt werden. Auch eine pauschale Kleinerzeugerregelung soll es nicht mehr geben - der Grund ist, dass Kleinerzeuger in der neuen GAP der Konditionalität unterliegen und somit keine Vorteile von einer besonderen Pauschalprämie mehr haben. Für Kleinbetriebe soll es erleichterte Kontrollen geben, Details liegen hierzu aber noch nicht vor. 

Junglandwirte: Niederlassungsprämie geplant

Junglandwirte sollen ab 2023 eine aufgestockte Niederlassungsprämie beantragen können. Für bis zu 120 ha - nicht maximal 90 ha wie bisher - sollen dann rund 70 €/ha bezahlt werden. Dafür werden 2 % der deutschen Direktzahlungen oder etwa 98 Millionen Euro reserviert.

Das war de facto der einzige Punkt, in dem bei der Agrarministerkonferenz der Länder im Februar eine Einigkeit mit dem Bund bestand.

Wie geht es mit der GAP-Umsetzung weiter?

Der nationale Strategieplan zur GAP ist die Grundlage der Umsetzung in Deutschland. Er muss bis Ende 2022 von der EU-Kommission freigegeben werden. Damit das gelingt, muss er bis Ende 2021 nach Brüssel geschickt werden.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe, welche die Eckpunkte der Umsetzung des Strategieplanes enthalten, sollten darum möglichst noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Für ein reguläres parlamentarisches Verfahren ist die verbleibende Zeit zu knapp, es muss also zu einem beschleunigten Verfahren mit Fristverkürzungen in den Anhörungen kommen.

Zunächst aber müssen die drei Gesetzentwürfe vom Bundeskabinett beschlossen werden, was schnellstmöglich angestrebt wird.

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