Mit der Übergangsverordnung können Direktzahlungen und Förderprogramme der 2. Säule weitergeführt werden, die derzeitigen GAP-Vorschriften werden bis Ende 2022 verlängert.
Der Text wurde informell ausgehandelt und muss nun noch vom Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates gebilligt werden. Dann wird er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur endgültigen Annahme vorgelegt. Der Agrarrat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2020 das Paket formal beschließen.
Knapp 3 Mrd. Euro zusätzlich für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen
Die informelle Vereinbarung skizziert auch, wie die zusätzlichen 8,07 Mrd. Euro des europäischen Konjunkturinstruments an die europäischen Landwirte aufgeteilt werden sollen:
- 30 % stehen 2021 zur Verfügung
- 70 % stehen 2022 zur Verfügung
- 37 Prozent sind für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen vorgesehen
- 55 Prozent gehen an Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation zur Förderung von Präzisionslandwirtschaft, von Digitalisierung in ländlichen Gebieten und lokaler Märkte
Die Verhandlungsführer vereinbarten zudem, Beihilfen für Landwirte, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, um sechs Monate zu verlängern.
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