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Gasmangel: Kartellamt erlaubt Kooperation von Zuckerproduzenten

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen soll Versorgungssicherheit im Fall einer Gaskappung bringen.
am Dienstag, 06.09.2022 - 12:31 (Jetzt kommentieren)

Für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes lässt das Kartellamt einmalig eine zeitlich begrenzte Kooperation zu.

Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen eine Kooperation. Dies soll die Verarbeitung von Zuckerrüben sichern, falls ein Notstand in der Gasversorgung eintritt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Unternehmen im Falle einer Kappung der Gasversorgung und resultierendem Produktionsstillstand in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen.

Der Verein der Zuckerindustrie (VdZ) soll bei der Kooperation einbezogen werden. Nach eingehender Prüfung lässt das Bundeskartellamt diese zeitliche begrenzte Kooperation zu.

Kooperation ist an Bedingungen geknüpft

Das Bundeskartellamt hat diese Zusammenarbeit nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Diese sind:

  • Freie Produktionskapazitäten sollen im Rahmen der Kooperation nur dann einander zur Verfügung gestellt werden, wenn es durch energiewirtschaftliche Maßnahmen zur Kappung der Gasversorgung und damit zu einem Produktionsstillstand an einem der Standorte kommt
  • Die Unternehmen müssen zuvor konzernintern alle ihre freien Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa nutzen und versuchen, die Zuckerrüben an einem anderen nicht mit Erdgas betriebenen Fabrikstandort des Unternehmens zu verarbeiten, sofern möglich
  • Der VdZ soll zuvor die an den einzelnen Standorten verfügbaren freien Verarbeitungskapazitäten bei den Zuckerunternehmen abfragen und ein fortlaufendes Monitoring einführen
  • Die Kooperation ist zeitlich auf die bevorstehende Zuckerrübenkampagne und die darauffolgende Abrechnung bis Juni 2023 begrenzt.
  • Der Informationsfluss zwischen den Unternehmen wird auf das für die Kooperation unerlässliche Minimum reduziert

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