Die vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebrachte Änderung der Klärschlamm-Verordnung hat den Bundestag passiert. Am Donnerstag stimmte das Parlament einer Neuordnung der Klärschlamm-Verwertung zu, durch die künftig Phosphor aus Klärschlämmen verpflichtend zurückgewonnen werden soll. Damit will man einer weiteren Verknappung der weltweit schrumpfenden Phosphorvorräte entgegengenwirken.
Diese Pflicht soll aber erst zwölf bis 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung greifen - je nach Größe der Abwasser-Behandlungsanlagen! Einer der Gründe: Die Genehmigungsverfahren, die für den Umbau der Anlagen nötig sind, dauern sehr lange. Ein Verfahren der Phosphor-Rückgewinnung hat die chemische Fabrik Budenheim entwickelt: Hier kann mittels Kohlensäure Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden.
Phosphor aus Klärschlamm soll für Düngung verwendet werden
Bei der Verwendung des zurückgewonnen Phosphors steht die Nutzung zu Düngezwecken im Vordergrund, so die Bundesregierung. Es sei daher notwendig, dass der Mineralstoff in pflanzenverfügbarer und schadstoffarmer Form vorliege.
Die neue Verordnung sieht darüber hinaus eine weitere Verschärfung der Anforderungen an die Klärschlämme vor, die für Düngezwecke verwendet werden können. So sollen nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden dürfen. Dadurch dürfte nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums die bisher praktizierte bodenbezogene Klärschlammverwertung deutlich eingeschränkt werden.
Bereits heute werde lediglich noch etwa ein Drittel der Klärschlämme unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Der Rest werde verbrannt, allerdings ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt werde.
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